Inhaltsgleiche Beschwerde durch mehrere AN?
Wenn AN einen Missstand im Unternehmen gleichzeitig zum Anlass nehmen, eine Beschwerde an den BR zu richten, ist das ein Problem? Müssen, mit anderen Worten, Beschwerden immer nur von Einzelnen eingereicht werden?
Community-Antworten (3)
04.03.2021 um 21:58 Uhr
Den Arbeitnehmern steht es frei ein gemeinsames Schreiben zu verfassen das sie dann von allen Unterschrieben beim Betriebsrat einreichen, oder aber ob jeder Einzeln ein Schreiben verfasst und beim BR einreicht. Der BR wird die Sache aber wohl als eine Sache bearbeiten wenn sich alle Beschwerden in der selben Sache liegen.
05.03.2021 um 09:54 Uhr
Soweit ich weiss, gibt es keine formalen Vorgaben für AN-Beschwerden an den BR.
Unabhängig davon: Beschwerden die AN an den BR richten würde ich immer annehmen, egal wie die eingereicht werden. Das einzige worauf ich immer achten würde, dass es keine anonyme Beschwerde ist, die würde ich nicht weiter verfolgen. Welche Wirkung auf die AN hätte es, wenn der BR Beschwerden nicht annimmt, weil diese vermeindlich formal nicht korrekt eingereicht wurden.
05.03.2021 um 10:33 Uhr
@Relfe "dass es keine anonyme Beschwerde ist, die würde ich nicht weiter verfolgen." Kann man so nicht stehen lassen. Ist immer im Einzelfall zu betrachten. Was, wenn dort konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße angezeigt werden?
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