Verstoß von Arbeitnehmern gegen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit
Hallo zusammen,
wir haben in unserem Unternehmen eine BV, die die Arbeitszeit montags bis donnerstags zwischen 7 und 19 Uhr und freitags bis 18 Uhr festlegt. Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gibt es nicht. Die normale Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Jetzt wurde bekannt, dass drei Arbeitnehmer/Innen neben ihrer normalen Wochenarbeitszeit samstags und sogar sonntags gearbeitet haben und unser Zeiterfassungssystem die Stunden entsprechend gebucht hat.
Handelt es sich hierbei um einen Arbeitszeitverstoß, bzw. sogar um Betrug? Die Stunden wurden den MA ja gutgeschrieben und können als Überstunden entsprechend abgefeiert werden. Wenn ja, wie können und sollten wir als BR hier reagieren?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.
Community-Antworten (10)
04.03.2021 um 13:41 Uhr
In meinen Augen sind das ganz einfach Überstunden. Ist doch nicht unüblich, wenn ein Auftrag sonst nicht erfüllt werden kann z.B. Solange dies auf freiwilliger Basis geschieht ist doch auch Nichts dagegeben einzuwenden.
04.03.2021 um 13:52 Uhr
Ihr solltet euch an den AG wenden. Man kann nicht die Mitbestimmung umgehen, indem man behauptet etwas sei "freiwillig". Der AG ist in der Pflicht - entweder Mehrarbeit erst nach Zustimmung des BR anzuordnen (er kann dann ja auch nur freiwillige ansprechen), oder sicher zu stellen, dass die BV eingehalten wird und also niemand Samstag arbeitet.
04.03.2021 um 13:52 Uhr
Als erstes mal die Antwort von Nairolf ganz schnell vergessen! Der AG ist für die Einhaltung der BV zuständig. Hier würde ich ihn deutlich ermahnen sich an diese zu halten ansonsten gehts zum Arbeitsgericht .Zudem handelt es sich hier ja um Überstunden die ein BR erst genehmigen muss. Diese Stunden darf der AG nicht anordnen und auch nicht annehmen wenn die An diese freiwillig anbieten! Der Weg geht immer nur über den BR das würde ich dem AG deutlich klar machen!
04.03.2021 um 14:05 Uhr
Die Frage stellt sich auch, sind bei euch überhaupt arbeiten an einem Sonntag erlaubt und lag eine Genehmigung der Behörde vor? Wurden die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten. Warum wurden die Überstunden nicht beim BR beantragt. Der AG ist hier in vielen Sachen in der Pflicht.
05.03.2021 um 07:19 Uhr
Das ist ja sicher alles korrekt, aber wenn beide Seiten profitieren, wüsste ich nicht, warum man nun Stunk machen soll. Vorrausgesetzt die Überstunden wurden freiwillig geleistet, haben sich die AN einen Freizeitausgleich oder Überstundenvergütung erarbeitet. Der AG kann den eventuellen Auftrag abhaken. Oder geht es nun darum, dass andere AN auch gerne Überstunden machen würden und das Ganze als ungerecht ansehen?
05.03.2021 um 09:11 Uhr
So nairolf89, jetzt überlegen wir mal gemeinsam, wer denn eigentlich eine BV unterzeichnet. Das ist der Arbeitgeber einerseits und der Betriebsrat andererseits. Verstanden? Gut.
Der Arbeitgeber hat mit seiner Unterschrift also zum Ausdruck gebracht: "Ja ich will das so! Wir müssen uns dran halten!" Macht ein ArbGeb nicht immer, ist halt so. Und dann setzt sich der Betriebsrat ein um den Vertrag (welchen er ja in der BV mit dem ArbGeb niedergeschrieben hat) wieder korrekt umzusetzen. Meist auf Grundlage des § 23 BetrVG. Was das ist wist Du? Sehr gut.
Die ArbN würden in diesem Fall, auch wenn es freiwillig getan wurde, gegen eine niedergeschriebene Willenserklärung des ArbGeb verstoßen. Klingt komisch, ist aber so.
Im übrigen hat das BAG schon lange geurteilt, dass auch freiwillige Mehrarbeit der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt. So ein Betriebsrat schaut nämlich auch manchmal auf die Gesundheit und die Work- Life- Balance der Mitarbeitenden um die richtige Entscheidung zu treffen.
Sollte in Deinem Nickname die 89 für dein Geburtsjahr stehen, ein kleiner Tipp: warte mal noch 20 Arbeitsjahre ab. Dann betrachtest Du deine Aussage zur Freiwilligkeit "mit anderen Augen".
05.03.2021 um 09:52 Uhr
OK. Ist mir bekannt. Allerdings war mir nicht so bewusst, dass bei beidseitigem Einverständnis trotzdem der BR einschreiten muss, solange niemand benachteiligt wird. Man lernt ja nie aus. Deshalb bin ich hier.
05.03.2021 um 09:56 Uhr
Guten Morgen zusammen,
erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Um hier ein bisschen Druck vom Kessel zu nehmen, mal ein paar weitere Informationen.
- es gibt grundsätzlich kein Samstags- und Sonntagsarbeit in unserem Unternehmen
- es gab keine Anfrage beim BR bzgl. Überstunden
- die MA haben die Samstags- und Sonntagsarbeit freiwillig gemacht, jedoch ohne Rücksprache (ob ggf. mit dem Vorgesetzten wissen wir nicht)
Wir werden in unserer nächsten Sitzung das Thema besprechen und dann mal schauen, was wir daraus zaubern.
05.03.2021 um 10:59 Uhr
"Solange dies auf freiwilliger Basis geschieht ist doch auch Nichts dagegeben einzuwenden."
Stellt sich auch immer die Frage, in wieweit man überhaupt von Freiwilligkeit ausgehen kann. Der AN ist quasi immer in der schlechteren Position. Ob man sich traut "Nein" zu sagen? In Firmen, wo es vernünftig zugeht vermutlich eher, als wenn es eh schon überall kriselt. Und der AN ist nicht dafür da, schlechte Planungen des AG mit "freiwilligen" Überstunden auszubügeln. Also ein ziemlich zweischneidiges Schwert.
07.03.2021 um 13:47 Uhr
Bei einem Verstoß gegen die BV würde ich eine einstweilige Verfügung beantragen, die es dem Arbeitgeber verbietet gegen die BV unter Androhung eines Strafgeldes zu verstoßen. Sollte der Fall nicht dringend sein wird man die einteilige nicht durchziehen aber es wird ein Hauptverfahren geben das mit dem Ergebnis enden wird das entweder ein Vergleich oder ein Verurteilung des Ag zur Folge hat. Bei einer Verurteilung kann für jeden Verstoß sofort eine Geldstrafe erfolgen.
Die Kosten des Verfahrens hat in jedem Fall der Ag zu tragen, das alleine wird schon dazu führen das er es sich 2 mal überlegt. Des weiteren würde ich die BV Arbeitszeit anpassen und Regeln für das Leisten freiwilliger Überstunden einfügen. Es ist immer hilfreich auch bestehende Gesetzte in die BV einzubauen. Der Grund ist, wenn ein gesetzlich geregeltes Recht in eine BV eingebaut werden kann so wird es damit Einigungsstellenfähig.
Und was die Freiwilligkeit angeht- machst du keine Überstunden bekommst du deinen Urlaub nicht wenn du es willst z.B. So etwas würde ich in der BV auch direkt unterbinden, solche Versuche müssen Konsequenzen haben.
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