Gibt es eine Verpflichtung des BR(V) für die Geschäftsleitung erreichbar zu sein (z.B. für die Annahme von Unterlagen)? (Wo) gibt es dazu Angaben/Urteile (wann und wie der BR(V) erreichbar sein muss?
Erstellt am 03.03.2010 um 12:01 Uhr von Tanzbär Während der Dienstzeit hat er, wie alle anderen auch, erreichbar zu sein. Anschließend ist Freizeit ...