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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

dürfen Berater des BR bei der Sitzung anwesend sein?

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IlkaB
Mrz 2021 bearbeitet

Moin zusammen, nach einer Fusion hat unser Betriebsrat das Übergangsmandat, der kleinere Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes hat sein Mandat niedergelegt. Um die Befindlichkeiten der "anderen" Mitarbeiter nicht zu vernachlässigen, haben wir zwei der drei bisherigen Betriebsräte als Berater bis zur nächsten Wahl bei Bedarf freistellen lassen.

Dürfen diese Berater nun während der Sitzungen anwesend sein? Oder müssen wir die eventuellen Themen vorher mit ihnen besprechen und ohne sie tagen?

Wir sind uns da gerade sehr unsicher. Wie ist eure Meinung dazu?

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Community-Antworten (3)

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Relfe

03.03.2021 um 10:11 Uhr

die Kollegen haben ihr Amt als BR niedergelegt, damit sind sie keine BRM mehr und dürfen somit nicht allgemein an Sitzungen teilnehmen. Für mich sind das jetzt ganz normale AN.

Als Berater wofür? Berater haben immer ein Spezialwissen, die für ein bestimmtes Thema benötigt werden. Die darf man dann zu diesem Thema hinzuziehen, wenn es dazu einen entsprechenden Beschluss aus dem Gremium gibt.

Man kann die Kollegen sicher zu Rate ziehen, wenn man was klären möchte. Das würde ich dann aber nicht als BR-Sitzung ausweisen, sondern einfach als Teambesprechung im Vorfeld zu einer Sitzung machen.

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DummerHund

03.03.2021 um 10:39 Uhr

Ein Berater kann auch eine natürliche Person sein die unentgeltlich beratend zu einer Entscheidungsfindung an einer Sitzung teilnehmen kann. Das heisst sie kann zu einem Bestimmten Punkt zu einer Sitzung geladen werden. Ist dieser Punkt dann abgehandelt muss die beratende Person die Sitzung wieder verlassen. Bei Beschlussfassungen dürfen beratende Personen nicht teilnehmen.

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rtjum

03.03.2021 um 11:01 Uhr

Ich kenne das von der Deutschen Post, da sind vor einiger Zeit ausgegliederte Delivery GmbHs wieder eingegliedert worden. Dort sind BRs der Deliveries auch als "Berater" dabei bis zu den nächsten Wahlen. Ich glaube aber die haben konzernweit eine Vereinbarung mit dem AG zu diesem Thema. Wenn du also dazu fragst, dann lies die Vereinbarung, ansonsten denke ich auch, dass die Berater wie meine Vorredner geschrieben haben zu behandeln sind.

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