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Versetzung

S
selina123
Mrz 2021 bearbeitet

Ein MA und BR-Kollege wechselt evtl. in den Einkauf. Bisher war er im Vertrieb am Standort X eingesetzt. Die EK-Abteilung läuft abrechnungstechnisch auf die Hauptniederlassung. Die EK-Abteilung befindet sich aber an unserem Standort X. Jetzt würde mich interessieren ob er dann zu Standort X gehört wo ein Betriebsrat existent ist oder ob er dann zur Hauptniederlassung gehört und raus aus dem BR ist. Vielen Dank im Voraus für Antworten.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

02.03.2021 um 16:24 Uhr

klingt für mich nach Fragen, die der BR mit dem AG klären sollte. Sehe nicht, wie das hier irgendjemand beantworten können sollte.

K
kratzbürste

02.03.2021 um 16:54 Uhr

Wenn er in Zukunft bei euch arbeiten soll, muss der AG euch zur Einstellung gemäß § 99 BetrVG anhören, da der Kollege bei euch in den Betrieb eingegliedert wird. Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an. Und wo der AG seine Kosten abrechnet, spielt auch keine Rolle.

Ach so - er ist bereits bei euch. Nur in einer anderen Abteilung. Dann Versetzung- und aus meiner Sicht gehört er nach wie vor dazu.

R
Relfe

02.03.2021 um 17:06 Uhr

schau mal nach ob die Einkaufsabteilung bei der letzten BR-Wahl mitgewählt hat, wenn JA dürfte die Frage beantwortet sein. Wenn nicht wäre erstmal zu klären, warum die MA an eurem Standort nicht mitwählen durften. So würde ich das einschätzen.

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