Gibt es einen Anspruch auf deutsche Schulungen?
Hallo,
in unserem Betrieb sind ein paar ausländische Kollegen, die sehr gut deutsch sprechen. Aus Rücksichtnahme werden alle Schulungen und sei es nur die Vorstellung eines neuen Formblatts auf Englisch gehalten. Nun haben sich einige deutsche Kollegen beschwert, dass sie die Schulungsinhalte nicht mehr richtig verstehen. Unser Arbeitgeber weigert sich die Schulungen wieder auf deutsch zu halten. Gibt es einen Anspruch auf deutsche Schulungen? Falls ja, wie begründe ich diesen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
02.03.2021 um 09:38 Uhr
Es gibt keinen Anspruch auf Deutsche Schulungen, aber darauf das ich als AN die Anweisungen / Formblätter etc verstehen kann und evtl. sogar muss, um meine Arbeitskraft gem. AV ausführen zu können.
Im AV wird kaum stehen, das ich so gut englisch sprechen muss, dass ich alles verstehe wie ein Muttersprachler. Wenn man also etwas nicht versteht fragt man nach und zwar solange und so penetrant bis es dem Vortragenden zu "bunt" wird. Und als BR kann ich bei bestimmten Themen natürlich auch auf den AG einwirken, z.B. wenn es um Arbeitssicherheit, Erläuterungen zum Lohn etc. geht
02.03.2021 um 09:45 Uhr
Es gibt auch sowas wie eine "Betriebssprache", die legt fest welche Sprache im Betrieb üblich ist. Wenn der AG das festlegt, muss er natürlich im Gegenzug alle MA entsprechend weiterbilden. Wenn nichts festgelegt ist, dann ist in Deutschland die Betriebssprache grundsätzlich deutsch. Wobei in dem Fall das eine andere Betriebssprache festgelegt wird, der BR ein MBR nach §87 Abs.1 Nr. 1 hat. (habe ich mal recherchiert gehabt das Thema)
02.03.2021 um 11:03 Uhr
Ihr seid doch auch bei den Schulungen in der Mitbestimmung. (§§ 97,98 BetrVG). Da könnt Ihr doch auch Druck aufbauen.
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