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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung gegen den Willen eines MA

B
bubie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin zwar nur im wahlvorstand, aber ein Kollegin vom Betriebsrat bat mich um Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Eine Kollegin arbeitet im Vertrieb in der Stadt B (Einzelbüro / Außenstelle). Ihre Kolleginnen vom Vertrieb arbeiten am Hauptstandort A. Nun ist es so, dass der Stanort B geschlossen werden soll und man ihr anbot, nach A zu ziehen. Wenn Sie ablehnen würde, dann könnte man ihr vermutlich kündigen, also hat sie zugestimmt. Nun ist es so, dass man sie in einer anderen Abteilung (Service) unterbringen möchte, da dort jemand gekündigt wurde. Das möchte sie aber nicht. Die Kolleginnen aus dem Vertrieb im Standort A finden das auch nciht in Ordnung, denn die Arbeit von ihr muss ja auch verteilt werden und das geht auf Dauer nicht, unsere Auftragslage bessert sich und es werden jetzt schon wieder teilweise Überstunden da gefahren. Sie steht auf unserer Vorschlagsliste für die Betreibsratswahlen und hat somit einen "besonderen Schutz", man kann ihr also keine Änderungskündigung aussprechen.

Welche Möglichkeiten hat sie, der Versetzung in eine andere Abteilung zu widersprechen und nach dem Umzug im Vertrieb weiterarbeiten zu dürfen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG Bubie

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Community-Antworten (2)

S
Saxonia

02.03.2010 um 18:32 Uhr

Hallo, Bubie -

die Materie ist reichlich kompliziert und es fehlen viele Details, um sie wirklich beurteilen zu können.

Z.B. kommt es u.a. auf den Arbeitsvertrag der Kollegin an. Steht da als Arbeitsort B? Steht da, dass sie jederzeit an einen anderen Standort versetzt werden kann? Welche Arbeitsaufgaben sind im Vertrag geregelt?

Hat der Betriebsrat die Umsetzung behandelt? Ist darin die Rede von ihrer "alten" Tätigkeit? Gab es eine Sozialauswahl? Hat der BR widersprochen? Du sagst, die Kollegin hat der Umsetzung zugestimmt. In diesem Fall bekommt sie eine Änderung des Arbeitsvertrags und nimmt ihren besonderen Schutz als BR-Kandidatin nicht in Anspruch.

Der Arbeitgeber kann einen Standort schließen und behaupten, dass die dort anfallende Arbeit wegfällt oder umverteilt wird. Das ist eine unternehmerische Entscheidung. Widerspricht die Kollegin einer Vertragsänderung (Umsetzung), hilft ihr auch der besondere Kündigungsschutz nicht.

Einen Ansatz sehe ich noch in der Sozialauswahl, wenn der Arbeitsvertrag ihre Tätigkeit festschreibt und diese am Standort A noch von anderen Mitarbeitern ausgeübt wird. Sollte die Service-Tätigkeit von ihrem Vertrag gedeckt sein bzw. als vergleichbare Tätigkeit angesehen werden (gleiche Eingruppierung / Qualifizierung), wird sie diese annehmen müssen.

Aber wie gesagt, man müßte mehr dazu wissen.

Gruß von Saxonia

B
bubie

03.03.2010 um 10:04 Uhr

hallo saxonia,

danke für deine antwort - du hast recht, es ist kompliziert.

die einzigste, die sich im betriebsrat wirklich auskennt, ist im urlaub und ist erst zu den neuwahlen wieder da. leider haben die anderen nicht so viel interesse daran sich einzumischen, obwohl die mitarbeiterin den betriebsrat um hilfe gebeten hat.

die aufgaben im vertrieb und im service sind sicherlich etwas ähnlich, aber die kollegin im service hat die letzten 6 jahre 4 kollegen verkrault und nun möchte keiner mit ihr arbeiten - auf die intern ausgeschriebene stelle hat sich keiner beworben, außer die vertriebsabteilung als ganzes. der vertrieb dachte sich, man könnte den service integrieren, so ist die eine kollegin nach wie vor in der vertriebsabteilung und die andere "zickige" kollegin etwas unter kontrolle. die geschäftsleitung möchte aber die bewerbung nicht berücksichtigen, sondern dass die kollegin aus dem anderen standort das macht.

mit der sozialauswahl das habe ich nicht verstanden. die kollegin aus dem standort B sollte ende des jahres bereits gekündigt werden, mit der begründung, dass der standort geschlossen wird. der betriebsrat hat widersprochen mit der begründung, dass sie ihr anbieten müssen, dass sie in münchen weiter arebitet. das haben sie im januar auch getan und sie hat zugestimmt, nach A umzuziehen und ihre vertriebsarbeit von hier zu erledigen. soweit hat es gepasst, bis eben einer aus dem service fristlos entlassen wurde und sie jetzt jemanden dafür brauchen, es aber keiner machen will. da dachte sich die geschäftsleitung, sie sagen der anderen, dass sie ihr die kosten für umzug und teile der miete übernehmen, wenn sie den job im service macht.

na ja ich habe gestern auch nichts brauchbares gefunden und wir müssen wohl bis ende märz warten, wo die eine vom betriebsrat wieder da ist. die kollegin unterschreibt im moment erstmal nichts, denn wir vermuten auch eine linke tour dahinter, weil sie die kollegin auch nicht so mögen und ja ende des jahres schon kündigen wollten.

mfg bubie

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