Erstellt am 01.03.2021 um 17:55 Uhr von celestro
Das Thema "Hunde im Büro" gab es hier schon öfter. Das jemand aber eine BV zum Thema hätte, wüsste ich nicht.
Erstellt am 02.03.2021 um 08:40 Uhr von Relfe
rein aus Interesse:
Wenn ein Kollege seinen Hund mitbringt und der andere Kollege Angst vor Hunden hat oder allergisch ist, wie regelt ihr das?
Meiner Meinung nach würde dass das Mitbringen von Hunden ausschließen, wobei "Angst vor Hunden" ja subjektiv ist und auch einfach eine Behauptung sein kann.
Ich frage weil es bei uns auch gelegentlich dieses Thema aufkommt.
Danke im Voraus
Erstellt am 02.03.2021 um 08:55 Uhr von JuliaR
Hallo "Reife", das ist eine berechtigte Frage, über genau die wir uns auch schon viele Gedanken gemacht haben. Bisher habe ich erst eine Kollegin kennengelernt, die - sagen wir mal - Respekt vor Hunden hat und da sind die Kollegen mit ihrem Hund auf Abstand geblieben. Es sind aber genau diese Fragen, die mich gerade etwas "umtreiben", weil mir nicht klar ist, wie man so etwas neutral regelt. Ich scheue mich extrem davor, überhaupt eine Betriebsvereinbarung zu schließen, weil man ja ansonsten sehr vieles regeln muss, was eventuell auch zum Nachteil oder Ausschlussverfahren führen könnte, aber ich befürchte, dass bei neuer Geschäftsführung möglicherweise das Mitbringen des Hundes verboten werden kann, wenn der GF keine Hunde mag. Zurzeit wird es bei uns seit mindestens 5 Jahren geduldet - ohne Regelung einfach in Absprache mit den Teamkollegen und Vorgesetzten. Da wir alle in verschiedenen Gebäuden arbeiten, sind sich die Tiere und Kollegen bisher auch noch nicht in die Quere gekommen.
Erstellt am 02.03.2021 um 09:19 Uhr von UdoWoe
Wir haben an zwei Stellen auch "Büro-Hunde". Wir haben keine BV darüber abgeschlossen. Wurde auch nie angefragt.
Ganz klar ist, wenn ein Kolleginn/Kollege, aus welchen Gründen auch immer Problem damit hat, darf der Hund nicht mehr mit ins Büro gebracht werden.
Ich glaube auch nicht, dass der BR hier Mitspracherecht hat. Man müsste mich schon aufklären über welchen Paragrafen.
Wenn der Hund geduldet wird, dann sollte man nichts regeln. Solange es gut läuft, dann wäre für mich alles in Ordnung. Jedoch sollte man Kolleginnen und Kollegen welche Angst vor Hunden haben nicht vernachlässigen.
Erstellt am 02.03.2021 um 09:45 Uhr von RudiRadeberger
Eine Betriebsvereinbarung fände ich auch recht abstrakt. Habe selbst zwei Hunde, die ich (selten) schon dabei hatte. Aber wenn auch nur ein/e MA da Zeichen von Angst gezeigt hätte, hätte ich es nicht wiederholt.
Weiterführend wären die Haftungsfragen zu klären. Sind Hunde per BV erlaubt, ist ein Hundebiss dann ein Arbeitsunfall? Wird eine neue Gefährdungsbeurteilung benötigt? Wie wird ggf. entstandener Sachschaden geregelt?
Erstellt am 02.03.2021 um 10:00 Uhr von Relfe
Hunde im Büro gehören für mich zur "Ordnung im Betrieb", daher gehe ich von einem MBR des BR aus.
Erstellt am 02.03.2021 um 10:07 Uhr von Kratzbürste
Ich auch.
So lange keine BV besteht, kann der AG es auch nicht einseitig verbieten - wegen der Mitbestimmung.
Es sei denn, er kann eine Rechtsgrundlage vorweisen. Aber die könnte man dann auch nicht per BV ausschließen.
Erstellt am 02.03.2021 um 10:18 Uhr von RudiRadeberger
"So lange keine BV besteht, kann der AG es auch nicht einseitig verbieten - wegen der Mitbestimmung."
Dünnes Eis. Ich denke schon, dass der AG das Mitbringen des Rottweilers "Bonecrusher" in der Kita "Sonnenschein" einseitig verbieten kann.
Erstellt am 02.03.2021 um 10:41 Uhr von ganther
das MBR gibt es auch aus meiner Sicht. Aber man wird auch durch eine BV nicht dauerhaft sichern können, dass der Hund mitgebracht werden kann. Jede BV kann gekündigt werden und durchsetzen wird der BR es nicht können, denn eine Einigungsstelle wird es nicht gegen den Willen des AGs durchsetzen
Erstellt am 02.03.2021 um 10:59 Uhr von moreno
Ich bin auch der Ansicht, dass der AG dies einseitig verbieten kann. Oder haben die Hunde auch einen Arbeitsvertrag?
Erstellt am 03.03.2021 um 00:15 Uhr von JuliaR
Ich finde eure Gedanken mega interessant, weil sie all das wiedergeben, was mir seit Wochen durch den Kopf schwirrt. Das ist für mich das überhaupt schwierigste Thema. Rechtlich meines Erachtens sehr wackelig. Und ja, Ordnung im Betrieb ist natürlich ein BR-Mitbestimmungsthema, allerdings frage ich mich, welche Gefahr man eingeht, wenn man aus etwas, was bisher stillschweigend geduldet wurde, auf einmal eine Policy machen möchte. Ich scheue mich sehr davor, höre aber aus der Kollegenschaft den lauten Ruf nach einer fixierten Vereinbarung, die das Mitbringen erlaubt. Wie gesagt, ich bin skeptisch, obwohl ich selbst einen Hund habe und diesen auch mit ins Büro nehme, aber Fragen zur Haftung, Rasse der erlaubten Hunde, Umgang mit Allergikern (Beweispflicht?) und Angst"hasen" sind alle nicht schwarz oder weiß zu betrachten und demnach auch sehr schwer zu regeln. Es gibt ein Verein, der sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat, aber um einen Entwurf einer BV zu bekommen, muss man dort Mitglied werden, was ich ablehne.... daher freue ich mich natürlich über euren Austausch hierzu in diesem Forum, weil es mir bei dem Sortieren meiner eigenen Gedanken hierzu sehr weiterhilft. Merci :)
Erstellt am 03.03.2021 um 09:01 Uhr von Relfe
wenn der Ruf aus der Kollegenschaft nach einer BV kommt, dann würde ich diese Kollegen auf die mögliche Gefahr hinweisen, dass das "stillschweigende Agreement" dann evt auch ganz abgeschafft wird, weil der AG keine BV will und seine Konsequenzen zieht.
Möchte die Kollegenschaft dann trotzdem noch, das Du dazu mit dem AG eine Regelung treffen sollst, dann würde ich das in Angriff nehmen. Als BR vertrittst Du ja die Interessen der Kollegen und Du hast sie vorher aufgeklärt.
Erstellt am 03.03.2021 um 09:49 Uhr von Dummerhund
@JuliaR
" Es gibt ein Verein, der sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat, aber um einen Entwurf einer BV zu bekommen, muss man dort Mitglied werden, was ich ablehne."
Dann setzt das Thema doch als Top auf einer eurer nächsten Sitzungen und versucht den Verein als Sachverständigen zu gewinnen. Wäre der Verein damit einverstanden fasst ihr einen Beschluss nach §40 BetrVG und der AG hätte die Kosten zu tragen.
Erstellt am 25.08.2023 um 08:34 Uhr von Kim_Phuc
@JuliaR
Hallo, bei uns ist das Thema sehr aktuell. Ich wollte dich fragen, ob ihr eine BV zum Thema Bürohund abgeschlossen habt und ob du mir diese als Muster-BV zur Verfügung stellen könntest. LG