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Im Krankenstand E-Mails beantworten

S
see-see
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

es gibt bei uns keine Regelung zu mobilem Arbeiten / Home Office. Gleichzeitig wissen wir, dass ca. 10% es nutzen und von der Firma entsprechende Laptops zur Verfügung gestellt bekommen haben. Im Rahmen der neuen Corona Arbeitsschutzverordnung haben wir den Arbeitgeber aufgefordert, ALLEN Mitarbeitenden, die es wollen, mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Ohne Erfolg... Eine unserer Kolleginnen, von der wir wissen, dass sie gelegentlich im Home Office arbeitet, hat mir nun in einem anderen Zusammenhang auf eine Mail von mir geantwortet: "... an diesem Termin kann ich leider nicht teilnehmen, weil ich krank bin..." Sie liest also im Krankenstand dienstliche E-Mails. Wie ist das zu bewerten. Kann der Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund dessen anzweifeln?

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Community-Antworten (10)

C
celestro

01.03.2021 um 16:57 Uhr

weil jemand die Mails zu Hause liest und ne Antwort schickt? Nein!

D
DummerHund

01.03.2021 um 17:30 Uhr

Sehe ich genau so

K
kratzbürste

01.03.2021 um 18:31 Uhr

Der Arbeitgeber wird sich eher freuen. Wahrscheinlich kommt es so gar öfter vor, dass AN eine AU haben, aber im Homeoffice arbeiten

R
Relfe

02.03.2021 um 09:51 Uhr

ein MA der einen Kollegen darauf hinweist: ich bin krank, ich nehme an der Besprechung nicht teil das ist freundlich gegenüber dem Kollegen, das würde ich jetzt noch nicht als Arbeit werten. Könnte er auch über einen Abwesenheitsnotiz machen, aber wenn er das lieber so macht, was soll es. Außerdem ist arbeiten trotz Krankheit nicht verboten, beim eigenen AG zumindestens nicht und mit Wissen des AG. Dafür bedarf es nach aktueller Rechtssprechung noch nicht einmal eine "Gesundschreibung"

S
see-see

02.03.2021 um 10:59 Uhr

Danke, Relfe, ja, das ist die Frage... heute weiß ich, dass die Kollegin im Home Office tatsächlich mehrere Stunden täglich arbeitet, Kundenmails liest und beantwortet, Vorgänge bearbeitet, etc. Ich will der Kollegin ja nix Böses, aber der AG könnte doch, wenn er böse ist, die AU anzweifeln. Wir wissen ja alle, dass immer alles gut ist, solange das Arbeitsverhältnis ungestört ist. Aber wehe, der AG hat einen im Visier... Ich wollte die Kollegin evtl auf dieses Problem hinweisen, aber zugegebenermaßen ist diese Möglichkeit in diesem Fall eher gering... Danke für alle Antworten!

C
celestro

02.03.2021 um 11:14 Uhr

"Ich wollte die Kollegin evtl auf dieses Problem hinweisen, aber zugegebenermaßen ist diese Möglichkeit in diesem Fall eher gering..."

Warum?

S
see-see

02.03.2021 um 12:15 Uhr

Weil sie gerade an ihrer Karriere bastelt und mit ihren Vorgesetzten gut auskommt. Wenn sie wieder im Betrieb ist, werde ich sie persönlich ansprechen. Wenn ich ihr auf die Dienstmail antworte lesen andere mit... hab ich zufällig gestern erfahren...

D
DummerHund

02.03.2021 um 13:10 Uhr

" Wenn ich ihr auf die Dienstmail antworte lesen andere mit..."

Iss ja erschreckend.

K
Kjarrigan

02.03.2021 um 13:28 Uhr

Krank heisst nicht sofort AU - wenn ich Bluthochdruck oder Diabetes habe bin chronisch krank aber nicht zwangsläufig AU.

Genauso kann ich AU sein, weil ich ein Bein gebrochen habe und nicht in die Firma kann, kann aber zu Hause Mails beantworten (wenn ich möchte) Die AU beurteilt ein Arzt nicht der Ag. Ich als AN habe die Pflicht alles zu unterlassen was die Genesung beeinträchtigt.

Zweifelt ein AG meine AU an, kann er den MDK einschalten. Warum mir der AG einen Strick aus er Beantwortung einiger Mails drehen sollte / will - ist mir in einem "einigermaßen" vernünftigen Arbeitsverhältnis unverständlich.

Wenn der AG so etwas andeuten sollte, ziehe ich mich halt auf meine AU zurück und arbeite gar nicht.

C
celestro

02.03.2021 um 15:35 Uhr

naja ... wenn die Dame im Büro am PC arbeitet und jetzt "AU" zu Hause mehrere Stunden pro Tag etwas macht ....

aber stimmt schon, wenn das Verhältnis gut ist, kümmert es vermutlich niemanden.

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