Erstellt am 01.03.2021 um 14:04 Uhr von BRHamburg
Dein BRV soll mal an einem Seminar teilnehmen. Ich hoffe mal er hat dann auch immer ein Ersatzmitglied geladen.
Erstellt am 01.03.2021 um 14:19 Uhr von celestro
schau mal hier:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html
daraus für Deinen Fall:
"Nicht individuell betroffen und daher an der Amtsausübung nicht verhindert ist auch ein Betriebsratsmitglied, wenn im Betriebsrat eine Angelegenheit behandelt wird, die sich auf die Betriebsratstätigkeit des Mitglieds bezieht (z. B. dessen Entsendung zu einer Schulungsmaßnahme, Kandidatur für das Amt des Betriebsratsvorsitzenden oder Freistellung). In diesen Fällen handelt es sich um organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Betriebsratsarbeit. Ausnahmsweise gilt dies nicht, wenn über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Pflichtverstöße beraten und beschlossen werden soll (§ 23 Abs. 1 S. 2 BetrVG). In diesem Fall gilt das betroffene Betriebsratsmitglied für die Dauer der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes als verhindert."
aber da steht auch noch mehr.
"Ich hoffe mal er hat dann auch immer ein Ersatzmitglied geladen."
Warum? Eine falsche Handlung wird ja nicht dadurch gut, nur weil man ein E-BRM lädt ...