Hallo,

in einem Betrieb mit 40 MA's, nicht tarifgebunden will der Chef eine BV mit dem BR abschließen, die Regelungen hat wie sie eigentlich bereits im Gesetz stehen.
z.B. §7 BUrlG (der Urlaub ist bis zum 31.03 zu nehmen), oder §5 EntgFZ (Krankmeldung bei länger als 3 Arbeitstage)

Welchen Sinn macht so etwas? Mir erschließt sich dieser nicht.....