BV zu im Gesetz geregelten Dingen
Hallo,
in einem Betrieb mit 40 MA's, nicht tarifgebunden will der Chef eine BV mit dem BR abschließen, die Regelungen hat wie sie eigentlich bereits im Gesetz stehen. z.B. §7 BUrlG (der Urlaub ist bis zum 31.03 zu nehmen), oder §5 EntgFZ (Krankmeldung bei länger als 3 Arbeitstage)
Welchen Sinn macht so etwas? Mir erschließt sich dieser nicht.....
Community-Antworten (1)
02.03.2010 um 12:24 Uhr
Nicht so schlecht für die MAs, soll er sich die Mühe machen - Gesetze können sich ändern.
Und plötzlich stehen die MA mit der Regelung aus der BV besser da.
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