Manipulation eines Protokolls - inwieweit darf BR-Mitglied MA von diesen Dingen informieren, ohne die Schweigepflicht des BR zu brechen?
Ich bins wieder, sonic. Es geht noch um das Rauchverbot. Jetzt wird vom Schriftführer sowie von der BRV behauptet, es wäre in der Sitzung so abgestimmt worden, das wir einverstanden sind, die MA vor die Tür zu stellen.Fakt ist aber, zum Rauchverbot ja, aber es wurde der Schriftführer beauftragt, mit der GL einene passenden Raum zu finden für die Raucher.Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Ich war damals nicht dabei,doch das damals geladene Ersatzm. bestätigte mir das.Auch 1 BRM sagt, das es so nicht besprochen war und verlangte das Protokoll, worauf der Schiftf.sehr wütend wurde.Die 2 BRV aüßerte sich eines MA auch, dass es so nicht besprochen war. Das beantragte eine Sitzung zu diesem Thema und wurde endlich mal von einer zweiten Person unterstützt. Ich habe es aber schon erlebt, das die BRM in der Sitzung umfallen.Angst vorm AG und den Bosheiten der BRV.Ein Protokoll hat bisher keiner gesehen und ich fürchte bis zur Sitzung am 17.10.ist da ein gefälschtes Protokoll. Ich gedenke an der Sitzung den MA dazuzuholen, bei der die 2.BRV zugegeben hat, das es so nicht besprochen war. Was kann ich tun.Inwieweit darf ich die MA der Firma von diesen Dingen informieren, ohne das ich die Schweigepflicht des BR breche.
Community-Antworten (3)
10.10.2006 um 01:09 Uhr
Was ist denn die "Schweigepflicht des BR"?
10.10.2006 um 07:58 Uhr
Morgen Ramses II Ich meinte § 79,
10.10.2006 um 09:35 Uhr
sonic, da scheinen ja einige Dinge bei Euch reichlich schief zu laufen. Mal davon abgesehen, dass BRM jederzeit Einblick in die Unterlagen des BR nehmen dürfen, ist es auch so, dass die Schweigepflicht insbesondere bei Geschäftsgeheimnissen des Betriebes gilt. Der BR kann sich weiterhin bei schwierigen Verhandlungen mit dem AG selbst zum Schweigen verpflichten und die Abstimmungsergebnisse darfst Du nicht in der Weise veröffentlichen, dass klar wird, wie einzelne BR Kollegen gestimmt haben.
Sehe im Moment nicht, wo in Eurem Fall die Schweigepflicht greifen sollte.
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