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BR Unterlagen - Aufbewahrungsfristen?

A
annie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir möchten gerne alte Unterlagen (BR Wahlen, ausgeschiedene Arbeitnehmer usw.) durchsortieren. Aber wie lange muss man diese aufbewahren? Kann mir jemand Auskunft geben?

Danke.

76502

Community-Antworten (2)

R
rolfo

02.03.2010 um 11:47 Uhr

Bis zum Ende der jeweiligen Amtsperiode des BR müssen sie aufgehoben werden. Betriebsvereinbarungen und sonstigen wichtigen Schriftwechsel solltet ihr nicht vernichten.

P
pirat

02.03.2010 um 12:05 Uhr

@ annie, ergänzend zu @rolfo.... wenn die Amtszeit des BR endet, sind die Unterlagen wie BV, Protokolle, Schriftverkehr u.ä., wenn sie rechtlich relevante Themen betreffen, dem neuen BR zu übergeben, da sie Eigentum der Institution BR sind. Orientierungshilfe-Aufgewahrungsfristen, § 257 HGB ( 10 Jahre )

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