Aufbewahrungsfristen für BR-Akten - wie lange müssen BR-Akten (Protokolle, Schriftverkehr etc) aufbewahrt werden?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir brauchen Platz in den Schränken und haben eine Frage zu Aufbewahrungsfristen: Lt. BetrVG werden die Wahlakten vom BR mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufbewahrt. Heißt das, dass Akten von früheren Wahlen vernichtet werden können? Und wie lange müssen BR-Akten (Protokolle, Schriftverkehr etc.pp) aufbewahrt werden?
Für eine Info hierzu vielen Dank vorab.
Community-Antworten (1)
27.07.2006 um 16:02 Uhr
Hallo sabeth, die Wahlakten, die vom Wahlvorstand dem BR übergeben worden sind, können nach Ablauf der Wahlperiode vernichtet werden. Die Protokolle (Sitzungsniederschriften) des BR`s sind solange aufzubewahren, wie ihr Inhalt von rechtlicher Bedeutung ist(Kommentar von Däubler zu § 34 BetrVG Rn 12). Unser BR hat sich für eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist nach dem Handelsgesetzbuch entschieden, weil Protokolle der Sitzungen den Charakter einer "Privaturkunde" haben und auch "Urkunden im strafrechtlichen Sinne" sind.
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