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Darf der AG eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen

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Feb 2021 bearbeitet

Darf der AG eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen am nächsten Tag

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

25.02.2021 um 15:22 Uhr

Nein. Er darf sich an den BRV wenden und kann eine Sitzung fordern. Der BRV lädt dann zur Sitzung.

Darüber hinaus kann der AG natürlich jederzeit eine Gruppe von Mitarbeitern zu sich rufen und ihnen wichtige Dinge mitteilen. Das ist dann aber keine BR-Sitzung.

U
UdoWoe

25.02.2021 um 16:12 Uhr

Siehe hier unter dem Punkt Wer ist zu einer BR-Sitzung einzuladen: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratssitzung/ Der BRV lädt üblicherweise ein. Zitat: Der Arbeitgeber ist zu einer Betriebsratssitzung einzuladen, wenn die Sitzung auf sein Verlangen hin anberaumt worden ist oder wenn die Einladung vom Betriebsrat oder vom Betriebsausschuss beschlossen worden ist.

G
ganther

25.02.2021 um 23:01 Uhr

aus §29 Abs 4 BetrVG folgt, dass der AG Sitzungen fordern kann. Für die Festsetzung des Termins und die Einladung ist der BRV zuständig. Wenn es sich um ein dringendes Thema handelt gebietet aber das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass der BR hier zeitnah zusammentritt und ggf auch eine außerordentliche Sitzung abhält

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