Darf der AG eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen
Darf der AG eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen am nächsten Tag
Community-Antworten (3)
25.02.2021 um 15:22 Uhr
Nein. Er darf sich an den BRV wenden und kann eine Sitzung fordern. Der BRV lädt dann zur Sitzung.
Darüber hinaus kann der AG natürlich jederzeit eine Gruppe von Mitarbeitern zu sich rufen und ihnen wichtige Dinge mitteilen. Das ist dann aber keine BR-Sitzung.
25.02.2021 um 16:12 Uhr
Siehe hier unter dem Punkt Wer ist zu einer BR-Sitzung einzuladen: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratssitzung/ Der BRV lädt üblicherweise ein. Zitat: Der Arbeitgeber ist zu einer Betriebsratssitzung einzuladen, wenn die Sitzung auf sein Verlangen hin anberaumt worden ist oder wenn die Einladung vom Betriebsrat oder vom Betriebsausschuss beschlossen worden ist.
25.02.2021 um 23:01 Uhr
aus §29 Abs 4 BetrVG folgt, dass der AG Sitzungen fordern kann. Für die Festsetzung des Termins und die Einladung ist der BRV zuständig. Wenn es sich um ein dringendes Thema handelt gebietet aber das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass der BR hier zeitnah zusammentritt und ggf auch eine außerordentliche Sitzung abhält
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