der hauptsitz unserer Firma ist in Düsseldorf, die Zweigniederlassung in Stuttgart.
In Stuttgart gibt es keinen Betriebsrat, in Düsseldorf gibt es einen Betriebsrat der in Mai 2010 neu gewählt wird.
Können die MA in Stuttgart per Mehrheitsbeschluss an der BRat-Wahl in Düsseldorf teilnehmen?
Nach §4 Abs. 1 Satz 2 sollte es meiner Meinung nach möglich sein aber ich bin mir nicht sicher. Könnte die Entfernung der Standorte uns "Probleme" bereiten?
MfG,
Hüseyin