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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

1 Betriebsrat an 2 Standorten

H
huseyin
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

der hauptsitz unserer Firma ist in Düsseldorf, die Zweigniederlassung in Stuttgart. In Stuttgart gibt es keinen Betriebsrat, in Düsseldorf gibt es einen Betriebsrat der in Mai 2010 neu gewählt wird.

Können die MA in Stuttgart per Mehrheitsbeschluss an der BRat-Wahl in Düsseldorf teilnehmen?

Nach §4 Abs. 1 Satz 2 sollte es meiner Meinung nach möglich sein aber ich bin mir nicht sicher. Könnte die Entfernung der Standorte uns "Probleme" bereiten?

MfG,

Hüseyin

1.13403

Community-Antworten (3)

P
Petrus

01.03.2010 um 17:45 Uhr

Können die MA in Stuttgart per Mehrheitsbeschluss an der BRat-Wahl in Düsseldorf teilnehmen?

Ja.

Könnte die Entfernung der Standorte uns "Probleme" bereiten?

Ja.

Wieviele MA sind es denn in Stuttgart?

H
huseyin

01.03.2010 um 17:51 Uhr

Hallo Petrus,

in Düsseldorf sind es in etwa 60 - 70 MA und in Stuttgart 15 - 20 MA.

MfG,

Huseyin

R
rainerw

01.03.2010 um 18:40 Uhr

Wenn ihr euch sicher seit das ihr ein einheitlicher Betrieb seit ist das möglich. Aber bitte auch mal die §§ 17 und 18 des Aktiengesetz überprüfen.

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