Erstellt am 01.03.2010 um 16:30 Uhr von ridgeback
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).
Erstellt am 01.03.2010 um 16:38 Uhr von neskia
http://nachrichten.rp-online.de/article/beruf/Urlaub-gestrichen/42886
Erstellt am 01.03.2010 um 16:42 Uhr von Petrus
@ridgeback: Wenn du schon zierst, dann bitte mit Quelle: BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99; 9 AZR 405/99
Erstellt am 01.03.2010 um 16:46 Uhr von ridgeback
Petrus,
hab ich das aus dem Urteil? Oder vielleicht aus gesammelten Werken?
Frag mal Deine Chef, der weiß es bestimmt.
Erstellt am 01.03.2010 um 16:57 Uhr von Petrus
@ridge: Das ist aus dem Urteil (2.Leitsatz). Schlecht, wenn das in deinen gesammelten Werken nicht dabeisteht.
Erstellt am 01.03.2010 um 16:59 Uhr von ridgeback
Petrus;
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und doch ein Idiot sein
kann.
Martin Kessel
Erstellt am 01.03.2010 um 17:03 Uhr von rainerw
@Petrus
Und wo liegt das Problem? Auf was basieren denn Urteile, Doch wohl auf Gesetze? Oder doch aus Oma´s Rezeptbuch?