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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub: Rückruf

T
Teradach
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurückrufen aus dem

  1. bereits genehmigten, gebuchten und bezahlten, aber noch nicht angetretenen Urlaub wieder abziehen?

  2. bereits angetretenen Urlaub?

Falls ja, auf Basis welcher Regelung/ welches Paragraphen?

Danke für Hilfe!

1.09007

Community-Antworten (7)

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ridgeback

01.03.2010 um 17:30 Uhr

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

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Petrus

01.03.2010 um 17:42 Uhr

@ridgeback: Wenn du schon zierst, dann bitte mit Quelle: BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99; 9 AZR 405/99

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ridgeback

01.03.2010 um 17:46 Uhr

Petrus, hab ich das aus dem Urteil? Oder vielleicht aus gesammelten Werken? Frag mal Deine Chef, der weiß es bestimmt.

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Petrus

01.03.2010 um 17:57 Uhr

@ridge: Das ist aus dem Urteil (2.Leitsatz). Schlecht, wenn das in deinen gesammelten Werken nicht dabeisteht.

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ridgeback

01.03.2010 um 17:59 Uhr

Petrus; Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und doch ein Idiot sein kann. Martin Kessel

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rainerw

01.03.2010 um 18:03 Uhr

@Petrus Und wo liegt das Problem? Auf was basieren denn Urteile, Doch wohl auf Gesetze? Oder doch aus Oma´s Rezeptbuch?

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