Urlaub: Rückruf
Hallo,
kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurückrufen aus dem
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bereits genehmigten, gebuchten und bezahlten, aber noch nicht angetretenen Urlaub wieder abziehen?
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bereits angetretenen Urlaub?
Falls ja, auf Basis welcher Regelung/ welches Paragraphen?
Danke für Hilfe!
Community-Antworten (7)
01.03.2010 um 17:30 Uhr
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).
01.03.2010 um 17:38 Uhr
01.03.2010 um 17:42 Uhr
@ridgeback: Wenn du schon zierst, dann bitte mit Quelle: BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99; 9 AZR 405/99
01.03.2010 um 17:46 Uhr
Petrus, hab ich das aus dem Urteil? Oder vielleicht aus gesammelten Werken? Frag mal Deine Chef, der weiß es bestimmt.
01.03.2010 um 17:57 Uhr
@ridge: Das ist aus dem Urteil (2.Leitsatz). Schlecht, wenn das in deinen gesammelten Werken nicht dabeisteht.
01.03.2010 um 17:59 Uhr
Petrus; Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und doch ein Idiot sein kann. Martin Kessel
01.03.2010 um 18:03 Uhr
@Petrus Und wo liegt das Problem? Auf was basieren denn Urteile, Doch wohl auf Gesetze? Oder doch aus Oma´s Rezeptbuch?
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