Hallo,

kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurückrufen aus dem

1. bereits genehmigten, gebuchten und bezahlten, aber noch nicht angetretenen Urlaub wieder abziehen?

2. bereits angetretenen Urlaub?

Falls ja, auf Basis welcher Regelung/ welches Paragraphen?

Danke für Hilfe!