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BR Sitzung Verhinderungsgrund GEW Veranstaltung

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reeba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie sieht es hier rechtlich aus: Zur BR-Sitzung kommt ein freigestelltes BRM nicht, da es an diesem Tag zu einer GEW Sitzung muss. Verhindert: Entschuldigt oder unentschuldigt. Meiner Meinung nach unentschuldigt, da BR Arbeit vor GEW Arbeit geht. Wie seht Ihr das? Viele Grüße, Reeba.

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Community-Antworten (12)

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Pappnase

01.03.2010 um 16:19 Uhr

Hi Reeba, würde ich auch so sehen; BR Mitglied zieht innerhalb der Arbeitaufgaben eine andere Arbeit der BR Sitzung vor. Unentschuldigt heißt leider auch, Ihr könnt kein Ersatzmitglied laden. Vorsicht, dass das nicht zur Gewohnheit wird.

T
Tanzbär

02.03.2010 um 09:20 Uhr

Auf alle Fälle sollte der BR mal ein ernstes Wort mit dem freigestellten reden, damit er wieder weiß, wofür er freigestellt wurde, sicher nicht für Gewerkschaftsversammlungen!

W
Waschbär

02.03.2010 um 09:43 Uhr

@Tanzbär, das stimmt so nicht in 100%..... Oder weist du wann die BR sitzung war ? < Uhrzeit. Also ich kenne GEW Sitzungen nur am Nachmitag..... Also ausserhalb der Allg Bürozeiten(Welche ja für gewöhnlich der Freistellung gleichen). Ausserdem kann auch ein Freiggestellter entscheiden OB er Stunden oder Tageweise Frei nimmt 1

@reeba, Das ist keine frage von schuld oder und schuld. ER fehlt einfach. !

Kritisch wird dieses nur wenn die Abstimmung in Gefahr ist.

llerdings könnte sein verhalten auch zu unmut füren im Rat, aber das solltet ihr selber klären.

R
Reeba

02.03.2010 um 15:37 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Der Kollege ist sich sicher, dass er immer ENTSCHULDIGT bei den BR Sitzung fehlt, egal ob er zur GEW geht, zur Caritas, zum Arbeitsgericht als ehrenamtlicher Richter. Wir sind da aber anderer Meinung, da es im BetrVG ja anders steht. Viele Grüße, Reeba

N
niemand

02.03.2010 um 15:54 Uhr

Ein Termin außer Haus ist durchaus auch ein Grund für ein entschuldigtes fehlen. Oder ladet ihr auch keinen nach wenn einer auf Schulung ist. Auch wen er außer Haus einen Termin bei einer gewerkschaftlichen Veranstaltung hat ist er entschuldigt.

Nicht verhindert ist ein Kollege, der im Betrieb ist und wegen Arbeitsbelastung oder weil es ihm nicht erlaubt wird nicht zur Sitzung kommt, oder sich nicht entschuldigt hat.

R
Reeba

02.03.2010 um 15:58 Uhr

@ Niemand, nein, das sehen wir nicht so. Natürlich gilt bei Schulung entschuldigt. Aber Sitzung bei der GEW???? Trotz Termin der ordentlich weit im voraus geplanten BR Sitzung sind wir der Meinung, dass es sich um unentschuldigtes Fehlen handelt. Viele Grüße, Reeba.

N
niemand

02.03.2010 um 16:04 Uhr

Na da seit ihr aber falscher Meinung. Müsst ihr halt mal besser eure Sitzungstermine absprechen wenn ih wert auf ihn legt.

D
DocPille

02.03.2010 um 18:18 Uhr

@Niemand

leider war der andere threat mit 7 Antworten geschlossen,aber:

Klugscheisser bitte mit 2 s und alswie bitte nicht zusammenschreiben,sieht blöd aus, und,und , und

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rainerw

02.03.2010 um 18:57 Uhr

Kopier mal den lolgenden Link in Deinem Browser und schau Dir Die Präsentation an. http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/77/9ee238087536931d3fd4f4580f9174dd.pps/re

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Reeba

02.03.2010 um 21:56 Uhr

@rainerw Danke Dir für den Link. Das bestätigt doch unsere Meinung. Im Übrigen ist das eine ganz tolle Seite. Vielen Dank.

P
peters

03.03.2010 um 01:08 Uhr

Ich finde, eine Gewerkschaftssitzung ist erst mal gar keine Arbeitszeit, weil sie in der Regel nicht direkt betrieblich bedingt ist. Dazu kann sich der BR (unbezahlt?) freistellen lassen oder Urlaub nehmen. Und nur dann käme m.E. die Einladung eines Ersatzmitglieds in Frage.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2009/2009_04_06_freistellunganspruch_wegen_teilnahme_an_gewerkschaftssitzung.php

N
niemand

03.03.2010 um 10:37 Uhr

@DocPille Wer Schreibfehler findet, darf diese behalten unmd frei alller Rechtsansprüche weider ferwenten.

Na also die Gewerkschaftssitzung ist freie Zeit und der BR verhindert. Es kann also ein Ersatzmitglied geladen werden. Ihr könnt also nicht das Br Mitglied an seiner Mitarbeit in der Gewerkschaft hindern, indemiht Sitzungstermine auf diese Termine legt.

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