Erstellt am 01.03.2010 um 11:24 Uhr von MonaLisa
@Andaaleh,
wenn's ganz blöd läuft mit ner Änderungskündigung! Auch wenn du BR'rätin bist.
Und zu deiner 2. Frage....
Nicht der BRV ist befangen, sondern du! Denn du hättest bei der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen und für die Abstimmung hätte ein Ersatzmitglied eingeladen werden müssen.
Erstellt am 01.03.2010 um 11:43 Uhr von Andaaleh
Aber einer Änderungskündigung muss ich auch zustimmen.
Und ich bin nicht befangen, denn die Abstimmung hat ja noch gar nicht stattgefunden. Mir ist auch durchaus klar, dass ich nicht dabei sein werde.
Ich denke, Du hast vielleicht meine Frage nicht richtig gelesen.
Erstellt am 01.03.2010 um 11:56 Uhr von Petrus
> Wenn ich als Betriebsrätin einer Versetzung meiner Person Firmenübergreifend nicht zustimme,
_Du_ hast ja schon in Form deines Arbeitsvertrages zugestimmt, versetzt werden zu können (siehe anderer Beitrag).
_Du als BRM_ bist zu deiner eigenen Versetzung nicht stimmberechtigt, kannst also weder zustimmen noch ablehnen.
Der einzige, der hier zustimmen oder ablehnen kann, ist der BR als Gremium, in dem Du durch ein Ersatzmitglied vertreten wirst.
> was kann der AG dagegen tun?
Wenn der BR nicht ausdrücklich zustimmt, kann der ArbGeb zum Arbeitsgericht gehen und die Zustimmung dort einklagen (=ersetzen lassen).
> Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Dass Du versetzt wirst, wenn der BR zustimmt.
Dass der ArbGeb klagt, wenn der BR nicht zustimmt. Falls er recht bekommt, wirst Du versetzt.
> Kann ich den BR-Voritzenden wegen Befangenheit zu meiner Person von der Abstimmung zu meiner Versetzung befreien?
Der ist wohl nur befangen, wenn er z.B. mit Dir verwandt ist. Dass er einer anderen Fraktion im BR angehört, ein Spezi vom Chef ist oder Dich nicht leiden kann, reicht dafür nicht.
Erstellt am 01.03.2010 um 12:02 Uhr von Andaaleh
Hallo Petrus,
in meinem Arbeitsvertrag habe ich lediglich dafür unterschrieben in Häuser versetzt werden zu können, die dem Haupthaus angeschlossen sind. Nun will man mich aber in eine andere Firma versetzen. Wie ist da die Rechtslage?
Erstellt am 01.03.2010 um 13:12 Uhr von Petrus
siehe MonaLisa: Wenn Du nicht zustimmst, ao. Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist bei entsprechender Zustimmung nach §103 durch den BR oder Zustimmungsersetzung durch das Gericht