Bekanntmachung einer Wahlvorschlagsliste
Ich habe eine Frage bei der Bekanntmachung einer Wahlvorschlagsliste im vereinfachten Verfahren habe Ich gelernt das man ,das Geburttsdatum dazuschreiben muss. Beim Vordruck der WAF Formular 230a. Ist kein Geburtsdatum dabei??? Wer weiss mehr ?
Community-Antworten (2)
01.03.2010 um 11:11 Uhr
Man muss unterscheiden: "Interne" Wählerliste, eingereichte Wahlvorschläge, ... --> mit Geburtsdatum, richtig gelernt. Aushänge --> Geburtsdatum geschwärzt wegen Datenschutz. Siehe §2(4) Satz 2 WO
01.03.2010 um 11:46 Uhr
Steht in der Wahlordnung §2 Abs. 4 :Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten
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