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Einigungsstelle, bekanntgabe eines Zwischenergebnisses

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Dalmatiener
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

wir befinden uns derzeit in einer Einigungsstelle. Nach der ersten Sitzung hat es ein zwischen Ergebnis gegeben. Kann man/darf man dieses Ergebnis schon in die Belegschaft bringen als sogenannte Zwischenstandsmeldung?

Einigungsstellenthema ist die Arbeitszeit unserer Kaufmännischen Mitarbeiter. AG hat Einigungsstelle angerufen. Dieses Thema sorgt schon seid fast einem Jahr für Unruhe und Zündstoff.

Danke für eine schnelle und kompetente Antwort.

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Community-Antworten (2)

P
Pappnase

01.03.2010 um 09:24 Uhr

Hi Dalmatiener, habt Ihr keinen Anwalt Eures Vertrauens t in der Einigungsstelle sitzen den Ihr fragen könnt?

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nicoline

01.03.2010 um 21:42 Uhr

Dalmatiener Wer oder was könnte Euch daran hindern, bekannt zu geben: Liebe KollegInnen, wie Euch sicherlich bekannt (schade, wenn nicht) befinden wir uns in einem Einigungsstellenverfahren zum Thema xxxxxxxxxxxxxxx. Nach dem ersten Termin lautet das Ergebnis xxxxxxxxxx. Das Thema ist noch nicht abgeschlossen, wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten: Mit freundlichen Grüßen Euer Betriebsrat

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