Erstellt am 30.04.2009 um 14:24 Uhr von rekrap
Hallo testrk,
Im BetrVG steht:
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März
bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des
Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. ...,
2. ...,
3. ...,
4. ...,
5. ...oder
6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums
eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl
folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Hat die Amtszeit des Betriebsrats
zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums
noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum
der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Es zählt also nach §13 Absatz(3) der Beginn also der 1.März 2010.
Deshab ist Mai oder Juni 2009 egal und auf jeden Fall kein ganzes Jahr.
Eine erfolgreiche Wahl im Mai oder Juni 2009 erfordert daher erst wieder Neuwahlen 2014.
rekrap
Erstellt am 01.05.2009 um 08:12 Uhr von SpongBob
nach meiner Meinung ist der Amtbeginn auch erst der Tag der konstituierenden Sitzung, die spätestens eine Woche nach erfolgreicher Wahl stattfindet. Der Wahlvorstand läd die gewählten BRM ein und wenn der Wahlvorstand weg ist wird der BRV gewählt.
Erstellt am 01.05.2009 um 08:27 Uhr von Immie
@testrk
Bekanntgabe direkt nach der öffentlichen Auszählung...egal ob mit oder ohne Briefwählern.
Erstellt am 01.05.2009 um 14:50 Uhr von PTNetty
@SpongeBob
Die konstituierende Sitzung kann auch später stattfinden, die EINLADUNG dazu muss spätestens 1 Woche nach Wahl vom Wahlvorstand ausgesprochen werden.
PT Netty
Erstellt am 02.05.2009 um 07:19 Uhr von SpongBob
@PTNetty
Danke für den Hinweis.