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Bekanntgabe Wahlergebnis - Amtsbeginn BR - wann ?

T
testrk
Nov 2016 bearbeitet

Bekanntgabe Wahlergebnis - Amtsbeginn BR

Unser Betrieb hat derzeit noch keinen BR - Ein Wahlvorstand ist gebildet und organisiert im Moment die Wahl. Frage: Wenn die Wahl am 29.05.2009 stattfinden sollte und keine Briefwähler existieren, wann wäre das Ergebnis zu veröffentlichen? Erst wenn feststeht wer die Wahl angenommen hat oder sofort nach Auszählung? Konsequenz: Bei sofortiger Bekanntgabe wäre der Amtsbeginn m.E. am 30.05.2009 (§21 BetrVG), woraus sich ergibt, daß bereits 2010 erneut gewählt werden müßte. Wäre die Bekanntgabe erst nach der Rückmeldefrist der Gewählten ( also im Juni 2009), dann würde die Amtszeit bis 2014 laufen (§13 Abs 3 BetrVG).

Also: Wann muß/kann das Wahlergebnis bekannt gegeben werden.

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Community-Antworten (5)

R
rekrap

30.04.2009 um 16:24 Uhr

Hallo testrk,

Im BetrVG steht:

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. ...,
  2. ...,
  3. ...,
  4. ...,
  5. ...oder
  6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.

(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

Es zählt also nach §13 Absatz(3) der Beginn also der 1.März 2010. Deshab ist Mai oder Juni 2009 egal und auf jeden Fall kein ganzes Jahr. Eine erfolgreiche Wahl im Mai oder Juni 2009 erfordert daher erst wieder Neuwahlen 2014.

rekrap

S
SpongBob

01.05.2009 um 10:12 Uhr

nach meiner Meinung ist der Amtbeginn auch erst der Tag der konstituierenden Sitzung, die spätestens eine Woche nach erfolgreicher Wahl stattfindet. Der Wahlvorstand läd die gewählten BRM ein und wenn der Wahlvorstand weg ist wird der BRV gewählt.

I
Immie

01.05.2009 um 10:27 Uhr

@testrk Bekanntgabe direkt nach der öffentlichen Auszählung...egal ob mit oder ohne Briefwählern.

P
PTNetty

01.05.2009 um 16:50 Uhr

@SpongeBob

Die konstituierende Sitzung kann auch später stattfinden, die EINLADUNG dazu muss spätestens 1 Woche nach Wahl vom Wahlvorstand ausgesprochen werden.

PT Netty

S
SpongBob

02.05.2009 um 09:19 Uhr

@PTNetty Danke für den Hinweis.

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