Bekanntgabe Wahlergebnis - Amtsbeginn BR

Unser Betrieb hat derzeit noch keinen BR - Ein Wahlvorstand ist gebildet und organisiert im Moment die Wahl.
Frage: Wenn die Wahl am 29.05.2009 stattfinden sollte und keine Briefwähler existieren, wann wäre das Ergebnis zu veröffentlichen? Erst wenn feststeht wer die Wahl angenommen hat oder sofort nach Auszählung?
Konsequenz: Bei sofortiger Bekanntgabe wäre der Amtsbeginn m.E. am 30.05.2009 (§21 BetrVG), woraus sich ergibt, daß bereits 2010 erneut gewählt werden müßte. Wäre die Bekanntgabe erst nach der Rückmeldefrist der Gewählten ( also im Juni 2009), dann würde die Amtszeit bis 2014 laufen (§13 Abs 3 BetrVG).

Also: Wann muß/kann das Wahlergebnis bekannt gegeben werden.