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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragen über hinzuziehung v. einen Rechtsberater bei Mitbestimmungsangelegenheiten

S
seagarden
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Miteinander

Wir wollen einen Beschluss für Hinzuziehung eines Rechtsberaters fassen. Den Rechtsberater brauchen wir für Allgemeine Mitbestimmungs angelegenheiten. Der AG Blockiert nämlich die Aufgaben des BRs.

z.B. - Wir benötigen Unterlagen um Prüfung der Überstunden ( bekommen wir so nicht haben den GF schon 3 x angeschrieben)

   - Wir benötigen Einblick in ein System. Arbeitszeiten werden nämlich ständig geändert ohne dass die Kollegen gefragt werden ( bekommen wir auch nicht)

   - Der Arbeitgeber sagt fremleistung zu ohne vorab mit dem BR darüber zu sprechen

haben Ihn schon angeschrieben dass wir einen Antrag beim Arbeitsgericht stelle auf Einstweilige unterlassungs Verfügung zur stopp dieser Maßnahme.

Daher bräuchten wir einen Rechtsberater. Für Eure hilfe sind wir wirklich angewiesen.

Im Voraus Danke

85207

Community-Antworten (7)

R
ridgeback

28.02.2010 um 21:09 Uhr

An die Geschäftsleitung (Name und Adresse der Firma) Ort, Datum

Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

der Betriebsrat hat in der Sitzung vom …, zu der durch die schriftliche Mitteilung vom … rechtzeitig und Beifügung einer detaillierten Tagesordnung eingeladen wurde, nach eingehender Beratung Folgendes beschlossen:

Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt … (Name, Adresse) wird beauftragt, den Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Verfahren … gegen den Arbeitgeber zu vertreten. Der Betriebsrat war mit … anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Der Antrag wurde mit … Ja-Stimmen ...Nein-Stimmen bei … Enthaltungen angenommen. Die Beauftragung des oben namentlich erwähnten Verfahrensbevollmächtigten ist damit beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift des BRV)

K
Kriegsrat

28.02.2010 um 21:14 Uhr

ihr sucht euch eine anwaltskanzlei eures vertrauens aus, ruft dort an, und schildert eure probleme ein guter anwalt hilft euch auch bei der entsprechenden beschlußfassung, er soll euch einfach vorformulierte tagesordnungspunkte und beschlüsse zuschicken dann kann nichts schieflaufen

oder was wäre deine frage gewesen ?

S
seagarden

28.02.2010 um 21:16 Uhr

Super dake für die schnelle und preziese Antwort.

Das reicht mir schon :-)

D
DerAlteHeini

28.02.2010 um 21:42 Uhr

seagarden Wo ist das Problem? Der BR fasst einen Beschluss, dass er sich bei genannten Themen durch Rechtsanwalt XY vertreten lassen wird und schon geht es ab zum RA. Sollte der RA Fehler in der Beschlussfassung finden, kann der eh mit einem neuen Beschluss geheilt werden. Warum soll der AG extra informiert werden, dass kann der RA übernehmen. Wichtig ist nur, dass der oder die Beschlüsse auch in der Sitzungsniederschrift festgehalten werden.

Würde die Themen Arbeitszeit bzw. Überstunden versuchen mit einer Einigungsstelle zu regeln und zwar aus Kostengründe.

D
delagundula

28.02.2010 um 23:37 Uhr

+++Würde die Themen Arbeitszeit bzw. Überstunden versuchen mit einer Einigungsstelle zu regeln und zwar aus Kostengründe.+++

Was ist deiner Meinung nach Kostengünstiger ? und Warum ... ?

P
Petrus

01.03.2010 um 10:33 Uhr

@gundel: Die einstweilige Verfügung ist mit Abstand billiger, da dort die Anwälte + Richterkosten nach Gebührenordnung abgerechnet werden. In der E-Stelle gibts Stundensätze (200-250€/h für den BR-Anwalt, der Vorsitzende kriegt noch mehr) Da sind wohl Heinis "Kostengründe" eher Erziehungsmaßnahmen ;-)

A
Antworten

01.03.2010 um 15:33 Uhr

ich bin die siebte antwort ;-)

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