Erstellt am 28.02.2010 um 20:21 Uhr von kriegsrat
müssen tut der BR gar nichts genehmigen müssen
ob die AN freiwillig kommen oder nicht, spielt ebenfalls keine rolle
schulung ist arbeitszeit
deshalb unter berücksichtigung der gesetzlichen und/oder tariflichen vereinbarungen
überprüfen, ob dies überhaupt zulässig wäre und nach beratung im gremium so entscheiden, wie ihr es für richtig erachtet
Erstellt am 28.02.2010 um 21:42 Uhr von peters
Die Frage ist wohl auch, ob der Arbeitgeber dem BR überhaupt etwas zum Genehmigen vorgelegt hat oder ihn einfach übergangen hat. (???)
Erstellt am 01.03.2010 um 11:15 Uhr von Niemand
Und es stellt sich auch die Frage, ob der AG sich die Sonntagsarbeit von der zuständigen Aufsichtsbehörde hat genehmigen lassen. Wenn nicht sollte der BR seine Plicht zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze nachkommen und dies zur Anzeige bringen. Ansonsten ist das, das ganz normale Verfahren zur Genehmigung von Mehrarbeit. Stimmt der BR nicht zu wird sich der AG die Genehmigung wohl beim Arbeitsgericht ersetzen lassen müssen. Aber ob das Arbeitsgericht einer Mehrarbeit am Sonntag für eine Schul*ung zustimmt halte ich für unwahrscheinlich.