Hallo, folgende Frage bzgl. Wahlordnung oder -gesetz:
in unserem Betrieb kandidieren drei Listen. Die eine Liste wirbt gegen die anderen Listen damit, dass in ihrer Liste eine Kandidatin ist, die sich freistellen lassen will und den Vorsitz übernehmen kann. Diese Kandidatin ist derzeit stellv. Betrvorsitzende. Die anderen beiden Listen halten sich diesbezüglich bedeckt und in der Tat ist die jetzige BR-Vorsitzende im September nicht mehr AN.
Ich finde das unlauter, denn ich meine, dass die Frage einer Freistellung in Verbindung mit Vorsitz nach der Wahl gewählt wird. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese Vorgehensweise zu unterbinden oder kann man sogar die Wahl anfechten?