Erstellt am 28.02.2010 um 16:03 Uhr von nicoline
FranzEwBL
tja, that' s life und Wahlkampf!
DKK sagt zum Thema Wahlwerbung:
Nicht nur die Werbung für sich selbst oder eine bestimmte Gruppierung ist erlaubt, sondern auch Propaganda gegen andere Kandidaten oder Wahlvorschläge. Darin liegt für sich allein noch keine unzulässige Wahlbeeinflussung. Sie liegt jedoch vor, wenn es sich um eine diffamierende und grob wahrheitswidrige Propaganda gegen Wahlbewerber handelt; vor allem dann, wenn der strafrechtliche Tatbestand der Beleidigung oder der zivilrechtliche Tatbestand der unerlaubten Handlung (§§ 823, 826 BGB) erfüllt wird (vgl. Fitting, Rn. 11, die darauf hinweisen, dass eine bloß wahrheitswidrige Propaganda noch keine Behinderung der Wahl darstellt).
eine BR Wahl ist anfechtbar, wenn Verstösse gegen wesentliche Vorschriften
.... des Wahlrechts
.... der Wählbarkeit
.... des Wahlverhaltens
das sehe ich hier nicht.
Aber hier:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=33095&keyword=Wahlanfechtung&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
bekommst Du umfangreiche Information über Die Gründe für eine Wahlanfechtung!
Erstellt am 28.02.2010 um 18:14 Uhr von peters
Wir haben hier schon Fragen von Betriebsräten gehabt, die einen BR gewählt haben und dann feststellen mussten, dass niemand den Vorsitz übernehmen wollte. Ich finde es nicht schlecht, wenn man sich schon vorher darüber Gedanken macht.
Und es ist immerhin ein ehrlicher Umgang miteinander. Wer sie nicht als Vorsitzende haben will, muss sie ja nicht wählen.
Auch was die Freistellkung betrifft, darf jeder Kandidat vorher kundtun, ob er überhaupt interessiert daran ist. Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass eine Freistellung immer noch vom Gremium gewählt und nicht ausgewürfelt wird.
Und wenn die anderen beiden Listen nur Zauderer in ihren Reihen haben, die nicht sagen können, was sie wollen,...... nicht unbedingt ein gutes Zeichen.