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Dürfen Wachleiter kandidieren?

A
andreaz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle Leser und Leserinnen,

Wir sind ein Unternehmen mit ca. 120 Mitarbeitern. Die Branche ist Rettungsdienst, aufgeteilt in drei Wachgebiete. Jedes dieser Wachgebiete hat einen Wachleiter und einen stellvert. Wachleiter. Ergo unsere Vorgesetzten, die direkte Anweisung vom Chef bekommen. Nun zu meiner Frage:

Dürfen diese Personen mit diesem zusätzlichem Amt für die BR-Wahl kandidieren?

Vielen Dank im voraus

1.03801

Community-Antworten (1)

N
nicoline

27.02.2010 um 20:03 Uhr

andreaz Dürfen diese Personen mit diesem zusätzlichem Amt für die BR-Wahl kandidieren?

Es ist ziemlich egal, welche ++zusätzlichen Ämter++ jemand hat, wichtig ist nur, dass diejenigen keine LEITENDEN ANGESTELLTEN im Sinne des BetrVG sind. Bei Wachenleitern bin ich mir ziemlich sicher, dass sie es nicht sind.

Hier kannst Du nachlesen was LEITENDE ANGESTELLTE im Sinne des BetrVG sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html

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