Hab nochmal eine Frage:
Kann sich jeder der Wahlberechtigten auch wählen lassen, auch wenn er
anderen Mitarbeitern vorgesetzt ist(Verkaufsstellenverwalter, Abteilungskeiter, Wachleiter, ect...)?
Wenn diese "Vorgesetzten" die Voraussetzungen nach §8 BetrVG (Wählbarkeit) erfüllen und keine "leitenden Angestellten" nach § 5 (3) BetrVG sind, können sie auch gewählt werden