W.A.F. LogoSeminare

unentgeltlicher Dolmetscher in Sitzungen

K
kepdbr
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, folgender Fall liegt bei uns vor: Im BR sind 4 BRM die ihrer Meinung nach nicht gut deutsch sprechen und dementsprechend einen Dolmetscher benötigen. Es wird ein externer Bekannter ins Auge gefasst, mit dem wir bereits schon vor Jahren als neuer BR einmal zusammen gearbeitet haben als Dolmetscher / Sachverständiger. Von dem haben wir uns dann aber nach Rücksprache mit der GF getrennt, da er nur auf Konfrontation aus war und wir irgendwann an seinen Kenntnissen gezweifelt haben.

Einige BRM sind dennoch mit ihm in Kontakt geblieben und gestern hat uns dieser Dolmetscher, der auch für eine Anwaltskanzlei Aufträge sammelt, auf Einladung dieser BRM besucht. Die GF meinte wir hätten ihn vorher informieren müssen, das uns jemand besucht. Ist das richtig? Denn am liebsten hätte er ihn rausgeschmissen. Kann er das so einfach?

Wenn der BR einen Beschluss fassen sollte, diesen Bekannten als Dolmetscher in BR-Sitzungen einzusetzen, kann die GF dem auf Grund der Person widersprechen? Person deswegen, weil der Bekannte dies unentgeltlich machen würde, wenn wir Aufträge an die Anwaltskanzlei vergeben.

1.930011

Community-Antworten (11)

W
wahlvst

03.02.2012 um 10:28 Uhr

...Von dem haben wir uns dann aber nach Rücksprache mit der GF getrennt, da er nur auf Konfrontation aus war und wir irgendwann an seinen Kenntnissen gezweifelt haben.

Was hat soll sich hier nun geändert haben?

...Es wird ein externer Bekannter ins Auge gefasst Kumpanaiwirtschaft???

K
kepdbr

03.02.2012 um 10:41 Uhr

und das ist auch das ganze Problem daran...Kumpanaiwirtschaft...sehr wahrscheinlich. Diese BRM möchten den eigentlich nur um die GF zu ärgern und da etwas Stress zu machen und berufen sich dabei auf Ihre angeblichen Nichtverständnisskeit der deutschen Sprache. M.E. nach sprechen die ausreichend deutsch...es ging jetzt viele Jahre auch ohne Dolmetscher.... Und dummerweise haben diese BRM auch die Mehrheit

L
Laffo

03.02.2012 um 10:45 Uhr

@kepdr

Was halten diese 4 BRM davon, ihre Kenntnisse der deutschen Sprache zu vertiefen, um dem Geschehen in BR Sitzungen etc. folgen zu können? Hatte der BR diesen Dolmetscher beauftragt oder die 4 BRM's eigenmächtig? Und die GF sollte man schon informieren, wenn externe das Firmengelände betreten.

L
Laffo

03.02.2012 um 10:50 Uhr

Was bedeutet für dich "Stress machen"? Beschlüsse des BR sind auch durch den AG anfechtbar...

K
kepdbr

03.02.2012 um 10:56 Uhr

Wie gesagt, m.E. nach sprechen und verstehen die recht gut deutsch, so gut das es die letzten 3 Jahre keine Probleme gab mit Verständisschwierigkeiten. Aber auf einmal wird sich wieder darauf berufen.... zumal der "Dolmetscher" Ihnen auch Handlungswege zeigen soll, weil die das nicht verstehen. Der Hinweis "google hilt" von meiner Seite, heißt bei denen trotzdem "versteh ich nicht".

Eigentlich sollte das Treffen in der Freitzeit stattfinden, doch diese 4 haben es kurzfristig eigenmächtig entschieden, ihn zu einzuladen.

K
kepdbr

03.02.2012 um 11:01 Uhr

@Laffo Stress deshalb um die GF zu ärgern. Bei uns gab es in letzter Zeit einige Probleme zwischen GF und BR, wo aber BRM die schuldigen sind u.a. Arbeitszeitbetrug. Da gab es Abmahnungen, d.h. die sind mit dem blauen Auge davon gekommen. Die GF wäre nicht gesprächsbereit, gibt nix etc.

R
rkoch

03.02.2012 um 11:44 Uhr

Die GF meinte wir hätten ihn vorher informieren müssen, das uns jemand besucht. Ist das richtig? Denn am liebsten hätte er ihn rausgeschmissen. Kann er das so einfach?

Da ist die GF schon sehr nachsichtig! Betriebsfremde haben auf dem Betriebsgelände NULL komma GAR NICHTS verloren, es sei denn ein Gesetz erlaubt ihnen den Zutritt (vgl. Gewerkschaftsvertreter im BetrVG) oder der AG ERLAUBT es!

Der AG hat auf seinem Betriebsgelände genau das selbe Hausrecht wie Du zuhause, und wenn er jemanden nicht auf seinem Haus und Hof haben möchte hat er das Recht den "hinauszuschmeißen". Natürlich kann er ihn nicht mit Gewalt entfernen, aber sehr wohl die Polizei wegen Hausfriedensbruchs zu holen. Das der BR die Person eingeladen hat ändert daran gar nichts, ganz im Gegenteil kann der AG den BR wegen Verletzung seiner Pflichten drankriegen (was aber natürlich nur geht wenn der BR derartiges immer und immer wieder macht). Der BR kann sich natürlich mit wem auch immer auf neutralem Boden treffen.

Sitzungen sind auch nicht öffentlich! Gar ein Externer hat auf diesen schon wegen der Geheimhaltungsverpflichtung des BR nichts verloren! Insofern dürfen geheimhaltungswürdige Sachen auch nicht auf neutralem Boden Dritten, auch keinem Dolmetscher mitgeteilt werden. Derartiges darf nur der vom AG gestellte und auf das Datengeheimnis verpflichtete Dolmetscher erfahren.

Ihr zäumt auch das Pferd von Hinten auf. Wenn BRM einen Dolmetscher benötigen, dann wird das beschlossen und der Dolmetscher vom AG angefordert! Dieser stellt dann einen Dolmetscher seiner Wahl. Ob er dabei auf Vorschläge des BR eingeht ist seine Sache. Nur wenn dem ausgewählten Dolmetscher offensichtlich die Eignung fehlt (kann z.B. fachliche Begriffe aus der Betriebsumgebung nicht verstehen/übersetzen/erklären) kann der BR einen anderen verlangen, aber immer noch nicht den seiner Wahl. Im übrigen muss der AG nur dann einen Dolmetscher stellen, wenn eine Verständigung zwischen den BRM (!) unmöglich ist. Geht es hingegen um Informationen des AG so muss er diese in den erforderlichen Sprachen abgeben, diese also selbst übersetzen lassen. So weit es um Fachwissen des BR geht hat der AG Fachliteratur, z.B. das BetrVG in den erforderlichen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Der BR hat was Schulungen angeht dafür zu sorgen, das solche ausgewählt werden, die in der Sprache der BRM abgehalten werden (was allerdings nicht einfach ist) bzw. dafür zu sorgen das der Anbieter (oder ggf. der AG) einen Dolmetscher für das Seminar stellt.

Dazu kommt noch: Dolmetscher / Sachverständiger

Das sind im BetrVG zwei GANZ unterschiedliche Sachen! Der Dolmetscher ergibt sich aus der Notwendigkeit, der Sachverständige allein aus §80 (3) und daran werden spezielle Anforderungen gestellt....

In diesem Sinne:

zumal der "Dolmetscher" Ihnen auch Handlungswege zeigen soll...

Das ist a) als Sachverständiger zu werten, also nach §80 (3) mit dem AG abzuklären und nur zulässig so weit der BR das Problem nicht selbst oder unter Beteiligung betriebseigenen Sachverstandes klären kann b) i.d.R. Käse, da "Dolmetscher" als solche i.d.R nicht über das Fachwissen verfügen. Evtl. käme ein für den aufzuklärenden Sachverhalt geeigneter Sachverständiger der "zufälligerweise" die passende Sprache spricht in Frage. Der "Bekannte" wird diese Anforderung i.d.R. nicht erfüllen (es sei denn er ist z.B. RA).

K
kepdbr

03.02.2012 um 12:07 Uhr

@rkoch danke schön für deine wie immer ausführliche Antwort. Jetzt bin ich definitiv schlauer:-)

Der Bekannte spricht rein "zufällig" die selbe Sprache und wurde durch die BRM auf einem Grundlagenseminar kennengelernt, welches er damals geleitet hat.

R
rkoch

03.02.2012 um 13:18 Uhr

wurde durch die BRM auf einem Grundlagenseminar kennengelernt

Nun, dann sollte er zumindest über ein gewisses Fachwissen verfügen, wäre also u.U. auch als Sachverständiger geeignet. Wobei allerdings Deine letzte Zeile im ersten Absatz der Frage daran Zweifel aufkommen läßt :-)

P
polybär

04.02.2012 um 13:45 Uhr

@kepdbr, was mich etwas stört ist das der dolmi, nur kostenlos arbeiten will wenn ihr seine anwaltschaft beauftragt, das wäre mir persönlich etwas zu heikel und zu "unneutral". richtig ist aber das der AG/GF durchaus ein recht hat zu erfahren wer sich auf seinem gelände befindet . auch steht ausser frage das die brms welche gewählt wurden ein recht haben "alles" zu verstehen, das heisst auch das ein dolmi vom AG bezahlt werden muss, allerdings sehe ich bei dem aktuellen ein paar sachen wo ich sagen würden, lasst uns mal eine alternative testen.

R
rainerw

04.02.2012 um 14:43 Uhr

Ich für meinen Teil sehe es so, das @kepdr´s BR alles andere, nur keinen Dolmetscher sucht. Ein Dolmetscher hat die Aufgabe das gesprochene Wort nach Möglichkeit 1:1 in fremder Sprache wieder zu geben und nicht die Aufgaben eines Sachverständigen übernehmen der dem AG mal Foffo unterm Hintern macht. Dann sollte man einen Übersetzer oder sogenannten Freelancer nehmen. Ich schätze unsere ausländischen Kollegen sehr, aber wenn sie sich für ein solches Amt bewerben, dann sollten sie auch was dafür tun. Desweiteren besteht für den BR die Möglichkeit Intessenvertreter, die die deutsche Sprache oder das geschriebene Wort nicht so ganz verstehen, zu Seminaren zu entsenden, wo auch die Möglichkeit besteht es in der Völkersprache des Pedanten zu lernen und umzusetzen. Im vorliegenden Fall, so denke ich mal, verfolgt der BR ganz andere Ziele.

Ihre Antwort