Erstellt am 26.02.2010 um 15:17 Uhr von iolar
Da ist das BetrVG ganz klar, du bist Mandatsträgerin...von der persönlichen Belastung mal ganz abgesehen:
§ 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen(1)
Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
(2)
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist der betroffene Arbeitnehmer Beteiligter.
(3)
Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats; dies gilt nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden ist. Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung erkennen kann, wenn dieses auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.
Erstellt am 26.02.2010 um 15:18 Uhr von Petrus
§103 (3) BetrVG
"Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats; dies gilt nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden ist. Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann, wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist."
Ich hoffe mal, dass der BR (D)einer Versetzung nicht zustimmt. Dann darf der Chef einen Arbeitsrichter von Deiner Untragbarkeit überzeugen...
Dass Du die "kommunikativen Schwächen" mit einer Schulung verbessern willst, spricht schonmal für Dich. Und die zweite Begründung? Haben tatsächlich so viele ein erhebliches Problem mit dir, dass du auch noch verursacht hast, dass eine "Strafversetzung" angebracht ist? Da ist der Richter bestimmt auf die Beweise gespannt...
Ansonsten: Hast Du wegen der chronischen Erkrankung schon einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?
Erstellt am 26.02.2010 um 16:00 Uhr von Andaaleh
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich ein wenig. Allerdings stehen ja quasi die BR-Wahlen vor der Tür. Was passiert, wenn ich nicht wieder gewählt werde und mein Amt z.B. ab Juni wegfällt. Kann man mich dann einfach versetzen?
Zum Antrag auf Schwerbehinderung:
Habe mich schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Ich habe Morbus Crohn und war mir bisher nicht sicher, ob ich dadurch mehr Vor- oder Nachteile habe. Habt ihr noch einen Rat dazu? Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich den Antrag durch bekomme, weil es mir seit 1,5 Jahren gut geht und ich in Remission bin&somit einen eher max. mittelschweren Verlauf habe. Reicht die Diagnose einer chron. Erkrankung, um eine Schwerbehinderung bescheinigt zu bekommen?
Gruß
Andaaleh
Erstellt am 01.03.2010 um 11:28 Uhr von Petrus
> Reicht die Diagnose einer chron. Erkrankung, um eine Schwerbehinderung bescheinigt zu bekommen?
Das kann Dir wohl nur ein Amtsarzt sagen. Aber versuchen kann man's.
Und wenn es "nur" für einen GdB von 30 reicht, kann man beim Arbeitsamt wiederum die Gleichstellung beantragen...
Übrigens bist Du nicht gezwungen, den Arbeitgeber über einen GdB zu informieren...
Mehr Infos beim zuständigen Integrationsamt.