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Geschäftsführer = Arbeitgeber?

E
enigmathika
Feb 2021 bearbeitet

Hallo, zusammn,

vielleicht eine blöde Frage, aber für uns im Zusammenhang mit der kommenden Wahl nicht ganz unwichtig:

Ist der Geschäftführer eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft gleichzusetzen mit dem Arbeitgeber? Oder ist er selbst nur ein leitender Angestellter? Die Ehefrau des Geschäftsführers ist ebenfalls Angestellte, und wir möchten wissen, ob sie Angestellte im Sinne des BetrVG ist, oder ob sie unter die in §5 Abs. 2 Punkt 5 genannten Ausnahmen fällt

Gruß Enigmathika

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Community-Antworten (8)

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Matze

19.02.2021 um 11:46 Uhr

Der GF ist lt. Angestellter. Das KHS gehört ja der Kommune. Vermutlich gibt es auch einen Aufsichtsrat, der über Gedeih und Verderb des GFs befindet. Die Ehefrau des GFs fällt entsprechend dem, was du schreibst, nicht unter §5 (2) 5 und ist wahrscheinlich Arbeitnehmerin entsprechend §5 BetrVG.

C
celestro

19.02.2021 um 12:34 Uhr

"Der GF ist lt. Angestellter."

Das würde ich so nicht unterschreiben. Die Wahrscheinlichkeit dürfte hoch sein, aber abschließend könnte man das erst sagen, wenn man § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG "anlegt".

M
Matze

19.02.2021 um 13:00 Uhr

celestro, grundsätzlich hast Du Recht! Meine Satzstellung war unglücklich. "Der GF ist lt. Angestellter" ist natürlich nicht allgemeingültig, sondern nur für diese oben genannte Konstellation gemeint (kommunale Klinik etc.). ;)

C
celestro

19.02.2021 um 13:02 Uhr

"Der GF ist lt. Angestellter" ist natürlich nicht allgemeingültig, sondern nur für diese oben genannte Konstellation gemeint (kommunale Klinik etc.). ;)"

Schon verstanden, aber ist das in der Konstellation IMMER so?

M
Matze

19.02.2021 um 13:12 Uhr

celestro, wenn Du eine andere Konstellation kennst, dann halte Dein Wissen nicht zurück. So long

C
celestro

19.02.2021 um 15:01 Uhr

selbst wenn man 100 solche Konstellationen kennt und es 100 mal so ist, sollte man bei Nummer 101 trotzdem nicht einfach davon ausgehen ....

G
ganther

19.02.2021 um 15:16 Uhr

es geht ja hier vogelwild durcheinander. Der Status des GF hängt ja an der Rechtsform der Gesellschaft. Bei einer GmbH z.B. ist ein GF erst einmal Organ. Das ist eine Person, das kraft Gesetzes das Unternehmen nach außen hin im Rechtsverkehr vertritt. Beim GF einer GmbH über § 35 GmbHG geregelt. Als solcher vertritt der GF die GmbH (und diese ist der Arbeitgeber, nicht der Beirat, Aufsichtsrat und auch nicht die Kommune). Davon zu trennen ist die Frage, ob der GF leitender Angestellter ist. Das kann so sein, dass muss nicht so sein. Es kann sein, dass es sich um ein Dienstverhältnis handelt oder ein Arbeitsverhältnis. Ob ein angestellter Geschäftsführer Arbeitnehmer ist, hängt davon ab, wie frei er über die Geschicke des Unternehmens entscheiden kann und wie viel Einfluss er hat. Ein Geschäftsführer, der keine umfassende Handlungsvollmacht hat, sondern eher operative als strategische Aufgaben wahrnimmt, stark an Weisungen gebunden und vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist, kann durchaus Arbeitnehmer sein. Und von diesen Fragestellungen ist dann wiederum abhängig, welchen Status im Sinne des BetrVG und KSchG der jeweilige GF hat.

E
enigmathika

22.02.2021 um 10:54 Uhr

Vielen Dank für die interessanten Antworten! Ich werde weiter forschen.

Gruß

Enigmathika

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