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Unternehmenszusammenschluss - Muss dann der Betriebsrat von Unternehmen A neu gewählt werden?

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Meike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ist es möglich, dass Mitarbeiter von Unternehmen A Vorgesetzte von Unternemen B haben? Unternehmen A und B gehören zu einem Konzern.

Im Unternehmen A gibt es einen Betriebsrat, in Unternehmen B nicht. Was passiert, wenn Unternehmen A und Unternehmen B verschmelzen? Muss dann der Betriebsrat von Unternehmen A neu gewählt werden? Beide Unternehmen haben verschiedene Standorte.

Momentan wissen wir noch nicht genau, was da geplant ist, daher gibt es momentan beide Möglichkeiten. Gespräch mit dem AG findet morgen statt

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Community-Antworten (2)

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Petrus

26.02.2010 um 14:03 Uhr

Wie weit sind die Standorte voneinander entfernt?

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Meike

27.02.2010 um 14:53 Uhr

Irgendwo zwischen 500 und 600 Kilometer. Deshalb nehme ich an, dass der BR nicht neu gewählt werden müsste, denn Betriebe werden nicht verschmolzen. Angedacht ist nach den letzten Gesprächen, dass zum Ende des Jahres rechtliche Umstellungen erfolgen sollen. Allerdings ist da noch nicht ganz klar wie das Ziel genau aussieht, da wohl steuerrechtliche Fragen nicht geklärt sind. Das ganze läuft wohl auf eine GmbH je Sparte hinaus und da Unternehmen A und B unterschiedliche Sparten bedienen wird es bei den meisten Mitarbeitern keine Vermischung geben. Allerdings gibt es einige Abteilungen in Unternehmen A, die für beide Sparten arbeiten sollen (genauso in Unternehmen B). Aber in welche GmbH die dann einsortiert werden sollen ist momentan noch völlig offen. Zur Zeit wären da auch BR Mitglieder betroffen, was nach der Wahl im April ist, ist natürlich offen.

Wir haben uns jetzt erstmal entschieden die Wahl im April ganz normal weiterlaufen zu lassen und unserer Geschäftsführung im Nacken zu sitzen.

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