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Wahlberechtigte in Altersteilzeit?

S
Stier
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen auch die Arbeitnehmer wählen die zur Zeit in Altersteilzeit sind ?

Ein AN bis Ende 2010 Drei AN bis Ende 2011.

1.06802

Community-Antworten (2)

D
delagundula

25.02.2010 um 19:41 Uhr

Hu ein Stier ;)

Bei Altersteilzeit in Form des „Blockmodells“ verliert der Arbeitnehmer seine Betriebszugehörigkeit und entsprechend sein Wahlrecht mit Beginn der (unwiderruflichen) Freistellungsphase.

Sonst behält auch der sich in Altersteilzeit befindende Mitarbeiter sein Wahlrecht, da die vereinbarte Teilzeit die Betriebszugehörigkeit und die Arbeitnehmereigenschaft nicht verändert.

N
nicoline

26.02.2010 um 00:42 Uhr

Stier, MA in der aktiven Phase der Altersteilzeit des Blockmodells dürfen wählen. MA in der passiven Phase der Altersteilzeit des Blockmodells dürfen NICHT wählen => ganz einfach ausgedrückt ;-))

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