eigener BR - Wahl oder nicht?
Wir sind ein Fillialunternehmen mit Betrieben in ganz Deutschland. An meinem Standort habe ich die BR Wahlen bereits eingeleitet. Nun sagt man mir, das ein anderer Betriebsteil bei "uns" mitwählen muss - mit folgender Begründung: Dieser Betriebsteil wird "dauerhaft" nur noch 4 MA haben und darum uns zugeschlagen, weil unser Chef in Personalunion auch deren Chef ist. Frage 1: Spielt die Chef-Frage eine Rolle? Frage 2: Lt. offizieller Wählerliste sind dort immer noch 6 MA; ein MA ist der bisherige Leiter - zur Zeit beurlaubt; ein MA wird "wahrscheinlich" nach Rückkehr aus Urlaub, Abbummeln von Stunden + einem Monat unbez. Urlaubs in einen anderen Betriebsteil versetzt. Hinzu kommt noch, das in diesem mir zugeschlagenen Betriebsteil IMMER selbst gewählt wurde, es sind insgesamt 5 kl. Fillialen (in getrennten Gebäuden ca. 800m entfernt) mit gesamt ca. 11-15 MA. Jetzt will man drei Fill. in einem Gebäude zu einer Einheit "machen" die selbst wählen sollen (MA Anzahl reicht aus) und die anderen 2 Fill. (ges. 6 MA - siehe oben -) sollen bei MIR mitwählen... rein vom Bauchgefühl, kommt mir die Sache komisch vor. Wer hat eine Lösung? Welche Rechtsgrundlagen?
Nachtrag: Es wurde sich darauf geeinigt, das dieser Betriebsteil eine eigene Wahl (wie bisher) durchführt. Alle am Ort befindlichen (Klein)-Betriebe werden zu einer Einheit zusammengefasst und können somit einen BR wählen.
Vielen Dank für die Antwort! Gruss, Airforce
Community-Antworten (1)
25.03.2010 um 12:43 Uhr
OK, ich versuche es mal: Die Chef-Frage spielt keine Rolle. § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BetrVG:
- Es existieren mindestens 5 Arbeitnehmer, von denen mindestens 3 wählbar sind.
- Der Betriebsteil ist weit entfernt vom Hauptbetrieb. Falls ein Betriebsteil keinen eigenen Betriebsrat wählt bzw. wählen will, so muss diese Entscheidung spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtsperiode des Betriebsrates bei diesem angezeigt werden.
Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen.
Sind die Wahlen bereits eingeleitet, so dürfte die 10-Wochen-Frist nicht mehr haltbar sein.
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