W.A.F. LogoSeminare

Kamera ausserhalb von Gebäuden- Zustimmungspflichtig?

M
mister
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

in unserer Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung (innerhalb von Gebäuden). Unser Arbeitgeber beabsichtigt außerhalb der Gebäude (u.B. Fensterfront und Zugangstüren) ebenfalss mittels Kamera überwachen. Hierbei geht es nur um mögl. Strafverfolgung bei etwaigen Einbruch.

Muss der Betriebsrat dem zustimmen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

6.11101

Community-Antworten (1)

V
Venceremos

08.04.2009 um 13:19 Uhr

Hallo, kommt drauf an was ihr wollt. Der AG will die Firma überwachen um Straftäter zu verfolgen - sagt er. Wenn das auch euer Ansinnen ist, wo ist das Problem? Wenn ihr Bedenken habt oder gar dagegen seid hilft §87/6 BetrVG weiter. Wenn der AN sagt, dass ist für die Einbrecher ihr aber glaubt das dies der Mitarbeitekontrolle dient oder dienen könnte, wirds sportlich. Denn ihr habt volle Mitbestimmung mit allen Rechten. Zwang der Einigung, Einigungsstelle usw.

Gruß

Ihre Antwort