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Rücktritt eines Listenführers kurz vor der Wahl

H
HeinMück
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb wird es eine Listenwahl geben.

Nun zur frage:

Zum Zeitpunkt der einreichung einer der Listen war alles in Ordnung. Die Wahlunterlagen sind unterwegs. Nun zieht der Listenführer einer Liste öffentlich seine Kanditatur zurück und nimmt die Wahl zum BR nicht mehr an.

Geht das? Ohne das die Liste Schaden oder Anfechtbar ist ? Kann er seinen Rücktritt vor der Wahl schon Bekannt geben. Und kann der Listen zweite die Listenführung übernehmen, und alle anderen Kandidaten nachrücken?

Vielen dank für Antworten

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Community-Antworten (1)

D
derdermalwjlwar

25.02.2010 um 14:31 Uhr

Er darf von der Liste und aus den Wahlunterlagen nicht mehr gestrichen werden.

Wenn er seine Absicht so vorzeitig bekannt gibt, dann halte ich persönlich das für fair ggü. den Wählern, da es deren Wahlentscheidung beeinflussen kann.

Wird er gewählt, so kann er auf dem üblichen Wege nach der Auszählung die Wahl ablehnen.

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