Änderungskündigung
Hallo,
kann eine Änderungskündigung vom Betriebsrat abgelehnt werden, wenn der betroffene Kollege vor der Anhörung nur telefonisch informiert worden ist und die Kündigung ihm noch nicht schriftlich vorliegt? Die zweite Frage, kann man sie sonst u.U. auch wegen sozialer Unverträglichkeit ablehnen, ein Weg beträgt dann 121 km. Der Kollege ist 7 Jahre im Unternehmen und müsste diesen Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Zuvor wurde die Versetzungsmeldung vom BR abgelehnt.
Community-Antworten (4)
18.02.2021 um 15:58 Uhr
Der BR kann jeder Kündigung - also auch einer Änderungskündigung - widersprechen Die Gründe für einen Widerspruch findet man im § 102 (3) BetrVG.
Ob der Grund dann ausreichend ist, wird im Fall das der AG die Kündigung trotzdem ausspricht dann ein Gericht im evtl. Kündigungsschutzverfahren klären.
18.02.2021 um 16:02 Uhr
Es bleiben dem BR nur die Wiederspruchsgründe aus dem § 102 Abs. 3 BetrVG und zur bevorstehenden Versetzung aus dem § 99 Abs. 2 BetrVG.
Sollte der AG die Änderungskündigung doch durchziehen, sollte der AN sie unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung annehmen und innerhalb der 3 Wochenfrist K-Schutzklage einreichen. Die Chanchen stehen gut.
Geht nicht auf die unzureichende Information des AN ein!
18.02.2021 um 17:07 Uhr
"und innerhalb der 3 Wochenfrist K-Schutzklage einreichen. Die Chanchen stehen gut."
eine solche Bewertung würde ich anhand der dürftigen Faktenlage nicht abgeben.
19.02.2021 um 09:56 Uhr
Der Betriebsrat ist VOR der Kündigung anzuhören, also darf er auch VOR der Kündigung widersprechen.
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Wenn der neue Arbeitsplatz soviel weiter entfernt ist als der alte, stellt sich auch die Frage, ob er vielleicht in einem eigenständigen Betriebsteil verortet ist. Dann muss ggf. auch der dort ansässige Betriebsrat beteiligt werden.
Mit welcher Begründung hattet Ihr denn der Versetzung widersprochen? Das ist wichtig dafür, ob eine Änderungskündigung überhaupt wirksam ist. Denn der AG darf nicht mit einer Änderungskündigung regeln, was er mit einer Weisung hätte regeln können. Soll heißen: Wenn der AG grundsätzlich aufgrund des Arbeitsvertrages das Recht hätte, eine Versetzung anzuordnen, daran aber durch den Betriebsrat gehinderrt wird, darf er nicht einfach stattdessen eine Änderungskündigung aussprechen.
Deshalb sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall Kündigungschutzklage erheben.
Gruß Enigmathika
Verwandte Themen
Änderungskündigung und deren Mitbestimmung
ÄlterHallo, ich hätte eine Frage zu einer Änderungskündigung bzw. zu deren Mitbestimmung. Wir, als Betriebsrat, haben einer Änderungskündigung eines AN zugestimmt. Allerdings hat sich nun kurzfristig die
Änderungskündigung Standortwechsel und Kündigungsfrist
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage zur Änderungskündigung. Die Kollegin ist seit 1992 in unserem Unternehmen angestellt mit einem Tarif-Arbeitsvertrag. Seit 2001 hat sie einen AT-Vertrag. Nun soll sie, we
Änderungskündigung nicht angenommen - Muß AG Künd.frist einhalten?
ÄlterHallo. Als neues BR-Mitglied soll ich folgendes für einen Mitarbeiter klären. Wäre super,wenn ein erfahreren BR mir helfen kann. Danke!!! Ein Kollege bekommt eine Änderungskündigung, da seine Abt
Änderungskündigung / Stellenabbau - Wie soll der BR / GBR hier weiter vorgehen?
ÄlterHallo Kollegen, bei uns im Betrieb wird versucht einen Stellenabbau durch zu setzen und eine Geschäftsstelle zu minimieren mit folgenden Schritten: Schreiben mit folgenden Inhalt an die Betroffen
Lohnumwandlung geht in die nächste Runde ++ Tei 2 ++ Darf der Chef einen Angestellten einfach von Gehalt auf Stundenlohn setzen?
ÄlterBeitrag vom 6.11.2007 Hallo zusammen, follgendes Problem haben wir. Ein Kolege ist an uns herangetreten, unser Chef will das er anstatt wie bisher Gehalt, nun nach Stundenlohn bezahlt werden soll.