Auflösung Wahlvorstand wegen Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Wahl?
Hallo,
unser Wahlvorstand kommt mit der Betriebsratswahl nicht in die Gänge, d.h. der Wahlvorstand wurde bereits Anfng Januar gegründet und bis zum heutigen Tag wurde weder ein Termin zur Wahl festgelegt , ist auch kein Wahlausschreiben erfolgt usw. Ab 20.03.2010 ist der derzeitig BR dann nicht mehr im Amt. Desweiteren ist uns zugetrgen worden, dass bereits "eine nicht öffentliche Wählerliste" existiert. an der odnungsgemäßen Durchführung der Wahl haben wir nun unsere Zweilfel. Ist es möglich durch den noch bestehenden BR den Wahlvostand aufzulösen und schnellstmöglich einen neuen festzulegen, der dann die Wahl richtig durchführt ?
Viele Grüsse
Community-Antworten (2)
24.02.2010 um 21:05 Uhr
Hallo Tortenrkruemel,
das geht nicht. Laut BetvG hat der Wahlvorstand die BR Wahl unverzüglich,
Schaut mal im BetvG nach ob der WV wegen Unterlassung seiner Pflichen abgesetzt werden kann und ein neuer WV bestellt werden kann. Das könnt Ihr kaum noch schaffen, lasst Euch eine Schulung genehmigen und dann arbeitet , arbeitet , arbeitet, wenn Ihr eine betriebsratlose Zeit vermeiden möchtet. Grüße aus dem Norden.
24.02.2010 um 21:11 Uhr
Hallo Tortenkruemel,
schau mal in der Wahlordnung nach. Bei Söumigkeit kann der Wahlvorst. nach $ 18 Abs 1 S. 2 BetVG auf Antrag des Betriebsrats von mind. drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom ArbG durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt werden. Eine ohne Wahlvorstand durchgeführte Betriebsratwahl ist nichtig. Also zum Arbeitsgericht.!
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