Betriebliche Fortbildung - nur 50% Arbeitszeit?
Hallo Zusammen, in unserem Betrieb soll eine Schulung durchgeführt werden, an denen die Teilnahme Pflicht ist. Mit der Bemerkung, "Der Kinästhetik-Kurs sei so teuer" sind die einzelnen Kollegen gefragt worden, ob sie damit einverstanden sind, das dieser Kurs nur mit 50% der Arbeitszeit angerechnet wird. Kann man das so machen? Ärgerlich ist, das der BR ist nicht über diese Maßnahme informiert worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (1)
24.02.2010 um 17:07 Uhr
Wie - ihr seid nicht informiert worden? §98 ist bekannt? Bei freiwilliger Teilnahme geht sowas schon, aber bei Teilnahmepflicht? Volle Arbeitszeit = volle Bezahlung. Den Rest könnte man als Eingriff in die betriebliche Lohngestaltung / Einführung neuer Entlohnungsmethoden ("bei Seminarbesuch nur halber Lohn") werten...
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