Erstellt am 24.02.2010 um 09:13 Uhr von rolfo
Der Wahlaushang kann auch schon früher ausgehängt werden, allerdings müssen die Einspruchfristen und Abgabefristen für die Vorschlagslisten eingehalten werden, in dem Fall geändert werden.
Erstellt am 24.02.2010 um 10:27 Uhr von britti
Nee es geht nicht um den Wahlaushang, der hängt schon, sondern um die Vorverlegung Aushang der gültigen Vorschlagslisten um eine Woche.
Danke
Erstellt am 24.02.2010 um 10:37 Uhr von Konni
Nach meinem Verständnis könnt ihr die Vorschlagslisten ruhig früher aushängen. Das haben wir auch gemacht, damit alle die Möglichkeit haben die Listen ein zu sehen. Laut WO ist ja nur ein Mindesttermin vorgegeben. Früher geht m.E.
Erstellt am 24.02.2010 um 15:02 Uhr von Petrus
"Spätestens" heißt: früher ist erlaubt.
Erstellt am 24.02.2010 um 15:03 Uhr von rolfo
Natürlich können die Vorschlagslisten fr+üher ausgehängt werden, die Wahlordnung spricht von der kürzesten Zeit, länger geht auf jeden Fall