Thema Zeitpunkt Aushang gültiger Vorschlagslisten
Wir wollen bei unserer Wahl die gültigen Listen eine Woche vor Wahl aushängen und die Briefwahlunterlagen so versenden, dass die Wähler diese auch an dem Tag des Aushangs erhalten. Jetzt gibt es aber ANs die schon kurz vor Aushang bis nach der Wahl Urlaub haben. Der Aushangtag ist im bereits ausgehängten Wahlausschreiben genau bestimmt. FRAGE: Kann der Aushangtag auch im nachhinein noch um eine Woche vorverlegt werden, damit alle ANs die Möglichkeit haben an der Wahl teilzunehmen oder löse ich damit schon einen Hinderungsgrund für eine gültige Wahl aus? Danke
Community-Antworten (5)
24.02.2010 um 10:13 Uhr
Der Wahlaushang kann auch schon früher ausgehängt werden, allerdings müssen die Einspruchfristen und Abgabefristen für die Vorschlagslisten eingehalten werden, in dem Fall geändert werden.
24.02.2010 um 11:27 Uhr
Nee es geht nicht um den Wahlaushang, der hängt schon, sondern um die Vorverlegung Aushang der gültigen Vorschlagslisten um eine Woche.
Danke
24.02.2010 um 11:37 Uhr
Nach meinem Verständnis könnt ihr die Vorschlagslisten ruhig früher aushängen. Das haben wir auch gemacht, damit alle die Möglichkeit haben die Listen ein zu sehen. Laut WO ist ja nur ein Mindesttermin vorgegeben. Früher geht m.E.
24.02.2010 um 16:02 Uhr
"Spätestens" heißt: früher ist erlaubt.
24.02.2010 um 16:03 Uhr
Natürlich können die Vorschlagslisten fr+üher ausgehängt werden, die Wahlordnung spricht von der kürzesten Zeit, länger geht auf jeden Fall
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