Erstellt am 24.02.2010 um 08:37 Uhr von Pappnase
Der AG hat gegenüber dem BR eine Informationspflicht. "Inoffizielle" Info's gibt es nicht, sofort beim AG nachfragen und eine offizielle Information verlangen. Selbst wenn kein MBR da ist, muss der AG Euch immer über solche personelle Maßnahmen informieren.
Zu Deiner eigentlichen Frage: Alle MA, die zur Zeit der Wahl auf der Wählerliste stehen, wählen mit. Ich will mal andersherum fragen: Wenn Ihr nun unter 50 MA seid, und einen Tag nach der der Wahl wird der 51. MA eingestellt, wird dann der BR von 3 auf 5 Mitglieder aufgestockt? Nein, der BR arbeitet die komplette Legislaturperiode mit 3 Mitgliedern.
Erstellt am 24.02.2010 um 09:00 Uhr von Petrus
@pappnase:
> "sofort beim AG nachfragen und eine offizielle Information verlangen"
Definitiv nicht! Wenn der ArbGeb die offizielle Info nicht bringt, kennt der WV nicht mal ein Gerücht (oder glaubt diesem nicht). Damit bleibt es bei 51 MA und 5 BRM.
Freiwillig auf 50 MA / 3 BRM? Never! Die Begründung hast Du ja schon geliefert:
> Wenn Ihr nun unter 50 MA seid, und einen Tag nach der der Wahl wird der 51. MA eingestellt,
> wird dann der BR von 3 auf 5 Mitglieder aufgestockt?
> Nein, der BR arbeitet die komplette Legislaturperiode mit 3 Mitgliedern.