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Wahlvorstand, BR-Wahl, Aufhebungsvertrag einer MA, zählt zur BR-Größe?

K
kathrin
Nov 2016 bearbeitet

Hi!

Unser Betrieb umfasst ganz knappe 51 MA. Wir haben erfahren (nicht offiziell!!!) das mindestens eine MA einen Aufhebungsvertrag erhalten hat, der Sie bei Unterschrift zum 1.9.10 frei stellt und ab 1.1.11 im Unternehmen nicht mehr geführt wird.

Unsere Frage: Wählen darf diese MA ja noch, zählt Sie noch zur größe des BR da es "vorhersehbar" ist das sie geht? (Wir wissen es ja nicht offiziell)...

Kann uns bitte jemand weiter helfen?

Vielen Dank

Der Wahlvorstand aus FFM

94002

Community-Antworten (2)

P
Pappnase

24.02.2010 um 09:37 Uhr

Der AG hat gegenüber dem BR eine Informationspflicht. "Inoffizielle" Info's gibt es nicht, sofort beim AG nachfragen und eine offizielle Information verlangen. Selbst wenn kein MBR da ist, muss der AG Euch immer über solche personelle Maßnahmen informieren. Zu Deiner eigentlichen Frage: Alle MA, die zur Zeit der Wahl auf der Wählerliste stehen, wählen mit. Ich will mal andersherum fragen: Wenn Ihr nun unter 50 MA seid, und einen Tag nach der der Wahl wird der 51. MA eingestellt, wird dann der BR von 3 auf 5 Mitglieder aufgestockt? Nein, der BR arbeitet die komplette Legislaturperiode mit 3 Mitgliedern.

P
Petrus

24.02.2010 um 10:00 Uhr

@pappnase:

"sofort beim AG nachfragen und eine offizielle Information verlangen"

Definitiv nicht! Wenn der ArbGeb die offizielle Info nicht bringt, kennt der WV nicht mal ein Gerücht (oder glaubt diesem nicht). Damit bleibt es bei 51 MA und 5 BRM. Freiwillig auf 50 MA / 3 BRM? Never! Die Begründung hast Du ja schon geliefert:

Wenn Ihr nun unter 50 MA seid, und einen Tag nach der der Wahl wird der 51. MA eingestellt, wird dann der BR von 3 auf 5 Mitglieder aufgestockt? Nein, der BR arbeitet die komplette Legislaturperiode mit 3 Mitgliedern.

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