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Beeinflußung durch WV - hat der WV (arbeitgeberfreundlich) eine Möglichkeit mich zbw. meine Liste zu unterwandern?

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Postopa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmal! Meine Frage : Wenn ich alle Formalien bei einer Listenwahl eingehalten habe, hat der WV (Arbeitgeberfreundlich) eine Möglichkeit mich zbw. meine Liste zu unterwandern? Wenn ja, wie kann ich dieses verhindern(ohne in die Gewerkschaft einzutreten)?

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Community-Antworten (4)

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nicoline

23.02.2010 um 23:20 Uhr

Postopa, Der WV hat Deine Liste auf Gültigkeit zu überprüfen, nicht mehr und nicht weniger. Diese Liste könnte heilbare oder unheilbare Mängel aufweisen, dann muss man Dir das mitteilen. Mir fällt nichts ein, womit der WV Deine Liste unterwandern könnte.

Unheilbare Mängel sind (§ 8 Abs. 1 WO):

* die Frist ist versäumt,
* keine Reihenfolge der Kandidaten ist erkennbar,
* es sind zu wenig Unterschriften,
* ein oder mehrere Kandidaten sind nicht wählbar. 

Diese Mängel führen zur Ungültigkeit der ganzen Liste. Dies muss in den Akten festgehalten und der Listenvertreter aufgefordert werden, eine neue korrekte Liste einzureichen. Falls hierfür die Frist abgelaufen ist, entfällt diese Möglichkeit und die Wahlen müssen ohne diese Vorschlagsliste durchgeführt werden.

Heilbare Mängel sind Fehler, die auch nach Fristende noch korrigiert werden können (§ 8 Abs.2 WO):

* Daten sind nicht lesbar eingetragen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Art der 
   Beschäftigung im Betrieb),
* Unterschriften der Kandidaten fehlen,
* es stammen nicht alle Stützunterschriften von wahlberechtigten Arbeitnehmern. 

Der Listenvertreter hat für eine Beseitigung der Mängel zu sorgen, also z.B. fehlende Unterschriften einzuholen.

So, jetzt alles klar?

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DerAlteHeini

24.02.2010 um 00:34 Uhr

Postopa Bist Du der Meinung, dass deine Liste zu unrecht wegen Mängel nicht an der BR Wahl teilnehmen soll, so kannst Du im Wege einer einstweiligen Verfügung vom ArbG die Entscheidung des Wahlvorstand überprüfen lassen und die Teilnahme deiner Liste an der Wahl erzwingen, wenn denn alles i. O. ist.

Hier für brauchst du kein RA, die "Überprüfung" der Entscheidung des Wahlvorstandes kann der Listenführer unkompliziert, kostenlos über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht beantragen.

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Pappnase

24.02.2010 um 09:55 Uhr

Ich kann nicht verstehen, wie man gute BR-Arbeit machen kann, ohne in der Gewerkschaft zu sein! Sehr unglaubwürdig für den AG!

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paula

24.02.2010 um 11:33 Uhr

@Pappnase

Das hat nichts mit Unglaubwürdigkeit zu tun. Ich kenne sehr viele BR die gute Arbeit machen und nicht in der Gewerkschaft sind. Gerade bei uns in der Branche hat Verdi durch ihr Verhalten dafür gesorgt, dass viele BRM aus der Gewerkschaft ausgetreten sind.

BR-Arbeit hat nur sehr wenig mit Gewerkschaftsarbeit zu tun....

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