Erstellt am 23.02.2010 um 18:08 Uhr von nicoline
Spidi,
*Kann sich die Sekretärin der Geschäftsleitung in den Betriebsrat wählen lassen??*
Natürlich, sie ist AN des Betriebes, wählbar und wahlberechtigt.
*Was kann dagegen unternommen werden wenn es auch noch von der Geschäftsleitung befürwortet wird ?*
Eine andere Liste aufmachen, gute Wahlwerbung! Ist halt Demokratie, die Betriebsratswahl!!!!!!!!!!!