Kann die Sekretärin der Geschäftsleitung in den Betriebsrat?
Kann sich die Sekretärin der Geschäftsleitung in den Betriebsrat wählen lassen?? Ist da nicht schon ein Interessenkonflikt vorprogrammiert? Was kann dagegen unternommen werden, wenn es auch noch von der Geschäftsleitung befürwortet wird ?
Community-Antworten (1)
23.02.2010 um 19:08 Uhr
Spidi, Kann sich die Sekretärin der Geschäftsleitung in den Betriebsrat wählen lassen?? Natürlich, sie ist AN des Betriebes, wählbar und wahlberechtigt.
Was kann dagegen unternommen werden wenn es auch noch von der Geschäftsleitung befürwortet wird ? Eine andere Liste aufmachen, gute Wahlwerbung! Ist halt Demokratie, die Betriebsratswahl!!!!!!!!!!!
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