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Betriebsrat - Geschäftsführer ist strikt dagegen, dass die Arbeitnehmer des übernommen Unternehmens mit in die Beriebswahl aufgenommen werden?

S
SJung
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin in unserem Unternehmen (ca. 110 wahlberechtigte Arbeitnehmer - wird gerade noch genau ermittelt) der Wahlvorstandsvorsitzende.

Nun ist Mitte letzten Jahres eine externe Firma (andere Strassenseite) von unserer Firma übernommen worden. Die Firma hat den gleichen Handelsregistereintrag wie wir und die dort eingesetzte Geschäftsführerin ist mit handlungsfähig in unserem Unternehmen.

Unser Geschäftsführer ist jedoch strikt dagegen, dass die Arbeitnehmer des übernommen Unternehmens mit in die Beriebswahl aufgenommen werde sollen.

Meine Frage ist, ist das so recchtsgültig?

Hat jmd. einen Tip, wo unser Wahlvorstand sich dort schlau machen kann?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

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Community-Antworten (5)

D
delagundula

23.02.2010 um 20:42 Uhr

ich muss immer wieder staunen wie kreativ die AG sind.

Wie begründet den der AG diesen Schritt ? Warum sollten den die AN aus dem zusammengeführten Betrieb nicht von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht gebrauch machen ?

T
TROISDORFER

23.02.2010 um 20:50 Uhr

Unser Geschäftsführer ist jedoch strikt dagegen NA UND !!! Vor der Wahl spinnen die immer,alle Wahlberechtigten in einem Unternehmen dürfen Wählen,egal in welcher Betriebsstätte sie arbeiten ...

Wie groß ist den die andere Betriebsstätte ?

S
Sjung

23.02.2010 um 20:56 Uhr

Die andere Betriebsstätte hat so ca. 25 Arbeitnehmer!

Unser Geschäftsfürer begründet dies so, dass wir immer noch zwei alleintätige Unternehmen sein würden....

Meint ihr, da kann nur ein Anwalt helfen?

K
KapitaenNemo

23.02.2010 um 21:13 Uhr

unstreitig ist vermutlich, dass es sich um das selbe Unternehmen handelt. (selber Registereintrag, selbe Geschäftsführer). Dann stände noch zur Diskussion, ob es sich um 2 Betriebe handelt, dass koennte natuerlich sein - wuerde jedoch bedeuten das auch in dem zweiten Betrieb ein Betriebsrat (mit 3 Mitgliedern, wenn es mehr als 20 AN sind) gewählt werden koennte und man dann einen Gesamtbetriebsrat bildet.

Jetzt könnte man den Chef fragen ob es ihm lieber ist 7 oder 10 BR-Mitglieder zu haben.

R
rainerw

23.02.2010 um 21:30 Uhr

Als WV arbeitet ihr eigenständig und da ist es unerheblich was der AG will oder nicht. Passt ihm irgedwas nicht, kann er sich vertrauensvoll an das nächst zuständige Gericht wenden.

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