Lohn und Gehälter bei Freistellung
Ich arbeite in einem Schichtbetriebt, erhalte sonntags, Feiertags sowie Nachtschichtzulagen. Wie verhält sich das mit dem Lohn, wenn man als gewählten Betriebsratsvorsitzenden bzw. Stellvertretenden freigestellt wird? Denn ohne Schichtzulagen verdient man anhand seines Stundenlohns wesentlich weniger. Laut Gesetz darf man als Freigestellter keine Nachteile bzw. Vorteile gegenüber seinen Kollegen erzielen, aber ich weiß nicht wie sich das gegenüber bei den Schichtarbeitern verhält, da ich nirgendwo dazu dementsprechend die Gesetze finde.
Community-Antworten (1)
23.02.2010 um 12:54 Uhr
@ fussel, das "freigestellte" BRMtgl erhält seinen Lohn mit den Zulagen weiter, nur müssen die Zulagen versteuert werden.
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