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Wahlvorschlagsliste - ungültig wenn weniger als doppelt so viele Bewerber?

R
Reiner
Nov 2016 bearbeitet

Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Bei uns sind es leider 2 weniger als doppelt so viele. Ist die Vorschlagsliste damit ungültig?

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Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

23.02.2010 um 11:32 Uhr

Nein, wenn alles andere ok ist, ist sie gültig.

P
pitsieben

23.02.2010 um 11:33 Uhr

@ Reiner, es ist eine "soll" Vorschrift und keine "muss" Vorschrift, deshalb sind auch Vorschlagslisten gültig, die weniger Bewerber haben.

F
fussel

23.02.2010 um 11:49 Uhr

Du kannst auch eine Liste mit einer Person gestalten.

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