Wahlvorschlagsliste - ungültig wenn weniger als doppelt so viele Bewerber?
Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Bei uns sind es leider 2 weniger als doppelt so viele. Ist die Vorschlagsliste damit ungültig?
Community-Antworten (3)
23.02.2010 um 11:32 Uhr
Nein, wenn alles andere ok ist, ist sie gültig.
23.02.2010 um 11:33 Uhr
@ Reiner, es ist eine "soll" Vorschrift und keine "muss" Vorschrift, deshalb sind auch Vorschlagslisten gültig, die weniger Bewerber haben.
23.02.2010 um 11:49 Uhr
Du kannst auch eine Liste mit einer Person gestalten.
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