Stützunterschriften - Wann wäre der beste Zeitpunkt, um mit dem Sammeln der Stützunterschriften anzufangen?
Guten Morgen,
habe mal wieder 3 Fragen :
1.) Wer sollte mit der Wahlvorschlagsliste ( wir haben nur eine ) durch den Betrieb laufen, um die Stützunterschriften einzusammeln ? Es gibt hier unterschiedliche Auffasungen, ob hierfür der BR, der Wahlvorstand oder die Kandidaten zuständig sind !
- ) Wenn ich das richtig verstanden habe, ist mit dem Eintrag der 1. Stützunterschrift die Wahlvorschlagsliste zu. Die Wahlvorschlagsliste muss am 04.03.10 wieder beim Wahlvorstand eingehen. Wann wäre der beste Zeitpunkt, um mit dem Sammeln der Stützunterschriften anzufangen ?
3.) Und wie muss sich der Wahlvorstand verhalten, wenn nach Einsammeln der Stützunterschriften sich noch ein Kandidat meldet ? Muss dann eine zweite Liste erstellt werden ( Listenwahl, was wir vermeiden wollen ) oder muss die 1. Liste für ungültig erklärt und neu erstellt werden ?
Danke im Vorraus !
MFG winnetoons
Community-Antworten (2)
26.02.2010 um 10:16 Uhr
@winnetoons
1.) Der Wahlvorstand leitet die Wahl und hat dafür zu sorgen, dass alles "richtig läuft", nicht mehr und nicht weniger. Zuständig für die Liste ist der Listenführer, bei einer GEW-Liste die GEW und last but not least erst recht die Kandidaten, denn die wollen ja gewählt werden. Jetzt kannst du dir selbst aussuchen, wer deiner Meinung nach, die Stützunterschriften sammelt... 2.)Je nach dem, wieviel Stützunterschriften du für die Liste brauchst, hättest du schon längst mal laufen sollen für die Unterschriften oder die Zeit reicht noch und du fängst jetzt damit an. 3.) Wenn der Wahlvorstand selber nicht weiß, wie er zu handeln hat, wer dann??????? Solltest du dem WV angehören, schon mal über eine Schulung nachgedacht????? Und wenn jemand anderes fristgerecht eine 2.Liste einreicht, dann ist deine Absicht, eine Listenwahl zu vermeiden, erfolgreich verhindert worden.
Und zu guter letzt noch den momentan am meisten veröffentlichten Rat in diesem Forum: "klick mal auf den Blauen Button Betriebsratswahl und dir wird geholfen" Galaxy
26.02.2010 um 13:07 Uhr
zu Frage 3): "... wenn nach Einsammeln der Stützunterschriften sich noch ein Kandidat meldet ?"
Mit einem "Melden" ist das ja nicht getan. Auf die bereits abgegebene Liste kann er ja nicht mehr drauf. Also muss er schon eine eigene Liste mit seiner Einverständniserklärung und mit seinen eigenen Stützunterschriften vorlegen, sonst wird das nix und es bleibt bei einer Liste.
Verwandte Themen
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
ÄlterHallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine M
Gründe für Wahlanfechtung Vorschlagslisten und Fristen - wann kann angefochten werden?
ÄlterSehr geehrtes Forum, ich versuche schon seit einigen Tagen hier im Forum Antworten auf meine Fragen zu finden. Es gibt zwar ähnlich gelagerte Fälle, aber das trifft nicht ganz den Kern meiner Frage
Doppelt abgegebene Stützunterschriften
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich doppelt abgegebener Stützunterschriften. In unserem Betrieb benötigt eine Vorschlagsliste 50 Stützunterschriften. Eine Liste hat am letzten Tag der Fris
Anzahl Stützunterschriften Eillllt
ÄlterBitte schnell antworten!!!!! Danke Hallo die Damen und Herren, folgende Situation: Es gibt eine Vorschlagsliste mit insgesamt 8 Vorschlägen. Unser WV teilte uns auf Nachfrage mit das diese g