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Verhinderung einer Kandidatur

N
niemand
Nov 2016 bearbeitet

hallo, seht ihr §119 Absatz 1 erfüllt wenn:

In unserem Betrieb besteht der BR aus mehreren Listen. In diesem Jahr strebt meine GW eine Persönlichkeitswahl an. Ich selbst bin in der Vertrauenskörper Leitung und SBV im Betrieb. Als SV habe ich für die andere Liste, die die Interessen einer Abteilung vertritt, sehr unpopuläre Dinge tun müssen. Dadurch mussten durch Sozialauswahl auch Mitarbeiter dieser Abteilung gehen.

Jetzt wollte ich eigentlich auch als Kandidat bei der Persönlichkeitswahl bei der BR WAhl antreten, da ich der Meinung bin, daß die Interessen der Schwerbehinderten mehr Gewicht bekommen wenn der SBV auch BR ist. Leider wird meine Kandidatur nun verhindert. Die Listenführerin der Abteilungsliste droht die einheitliche Liste platzen zu lassen wenn ich mit antrete, und eine Liste zur Listenwahl einreichen werde.

Alle Kollegen wünschen eine Persöhnlichkeitswahl. Wenn ich nun auf meine Kandidatur bestehen würde bringe ich meine Liste in Schwierigkeiten bringen. Ich sehe mich durch die Drohung dieser Kollegin in meiner Möglichkeit zur Kandidatur gehindert. Reicht dies für einen Tatbestand §119 Absatz 1 BetrVG aus? Wo müsste das angezeigt werden. Ich überlege dies zur Anzeige zu bringen nachdem Heute Abend die Abgabefrist für die Listen ausgelaufen ist. Vorher kann ich nichts unternehmen, da sonst die angestrebte Persöhnlichkeitswahl scheitert.

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Community-Antworten (9)

T
Tanzbär

23.02.2010 um 10:19 Uhr

Selber schuld. Was die Gewerkschaft will, ist sowas von unwichtig (soviel mal zur Gewekschaftsarbeit!). Du hättest rechtzeitig eine Liste aufsetzen können und niemand hätte dich gehindert, diese rechtzeitig abzugeben. Letztendlich entscheiden die Wähler. Nun ist es vorbei ...

R
ridgeback

23.02.2010 um 10:22 Uhr

Niemand, sollte es zur Anzeige kommen, wird der Richter nur fragen, warum Du keine Liste eingereicht hast? Nicht mehr und nicht weniger, denn was gewünscht, juckt den Richter in keinster Weise.

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delagundula

23.02.2010 um 12:07 Uhr

Da die Frist zur Abgabe heute abend ist...hast du ja noch Zeit eine /deine Liste abzugeben...na denn mal Attacke :) !!!

(Abgabe schriftlich bestätigen lassen ;) )

N
niemand

23.02.2010 um 12:14 Uhr

Du hast da die Lage verkannt. Was ich rechtlich tun könnte ist mir bekannt. Durch die Erpressung sind mir aber die Hände gebunden. Ich falle nicht meinem VK in den Rücken, der auch eine Persöhnlichkeitswahl bevorzugt.

R
ridgeback

23.02.2010 um 12:20 Uhr

Niemand, da es ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen geschieht, Deine freie Willensbildung erhalten ist, gibt es auch keine rechtliche Grundlage dagegen anzugehen. Du kannst nur noch den persönlich Beleidigten spielen.

D
delagundula

23.02.2010 um 12:24 Uhr

Nein,

wer sollte dich hindern eine eigene Liste abzugeben ?

Was die Gewerkschaft will oder im Keller fällt die Schaufel um...du hast dich entschlossen dich für "deine" MA stark zu machen...dann tue es auch.

Du schreibst von "Abteilungsliste"...weist du denn ob noch mehr Listen im Umlauf sind ? Nein. Also mach hin... :-)

Die Grundsätze der Wahl sind dir bekannt ? Gut, dann mal los...

Wenn du Verantwortung übernehmen möchtest, solltest du dich, egal von wem auch immer, nicht einschüchtern lassen.

N
niemand

23.02.2010 um 12:36 Uhr

Weil ich selbst in der VKL bin und mir es immer noch wichtiger ist, daß möglichst viele meiner GW Kollegen in den BR kommen als mein eigenes Interesse. Wennich darauf bestehen würde setzt mich die Gw selbstverständlich auf die Liste. Damit ist es aber mit der Persöhnlichkeitswal vorbei. Die anderen wissen, daß unsere Liste an Stimmen verliert wenn wir diese Persöhnlichkeitswahl verhindern.

R
Rattle

23.02.2010 um 12:40 Uhr

@Niemand

dann heul nicht,

wenn du dich so nicht durchsetzen kann, lauf mit der trommel um den weihnachtsbaum:-O

mfg

D
delagundula

23.02.2010 um 12:42 Uhr

ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen... :(

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