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Minderheitrechnung beim Nachrücken

K
klmei
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser 11- köpfigen Betriebsrat besteht aus 3 Frauen und 8 Männern. Nach der Minderheitenberechnung von 2006 (letzte Wahl) müssen min. 2 Frauen im Betriebsrat sein. Zum Jahresende werden nun 2 Frauen den BR aus Altersgründen verlassen. Nachrücken werden nun nach der Nachrückerliste ein Mann und eine Frau. Wenn wir allerdings die Minderheitenberechnung heute durchführen müssten 2 Frauen nachrücken, da sich das Verhältnis Mann-Frau im Betrieb etwas geändert hat. Welche Minderheitenrechnung ist nun anzusetzen? Die der Wahl oder die heutige? Danke für die Antworten. Gruß klmei

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Community-Antworten (4)

T
ttact

20.09.2008 um 07:46 Uhr

Minderheitenquote = die vom Zeitpunkt der Wahl.

K
klmei

20.09.2008 um 11:43 Uhr

Hallo, gibt es da was schriftlich bzw. auf welchem Gesetz oder Richtlinie begründet sich das?

Gruß Klmei

M
Mona-Lisa

20.09.2008 um 12:10 Uhr

@klmei, § 25 BetrVG - III. Reihenfolge des Nachrückens, in den Kommentierungen ist das ganz gut beschrieben.

T
ttact

20.09.2008 um 15:14 Uhr

@klmei

... oder stell dir vor es wäre anders - dann müsste man schlimmstenfalls wöchentlich vor jeder Einladung zu einer BR-Sitzung die aktualisierten Wählerlisten nehmen und die Quoten ggf. anpassen ... Daher gelten die Quoten zum Zeitpunkt der Wahl.

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