Hallo,
unser 11- köpfigen Betriebsrat besteht aus 3 Frauen und 8 Männern. Nach der Minderheitenberechnung von 2006 (letzte Wahl) müssen min. 2 Frauen im Betriebsrat sein.
Zum Jahresende werden nun 2 Frauen den BR aus Altersgründen verlassen. Nachrücken werden nun nach der Nachrückerliste ein Mann und eine Frau. Wenn wir allerdings die Minderheitenberechnung heute durchführen
müssten 2 Frauen nachrücken, da sich das Verhältnis Mann-Frau im Betrieb etwas geändert hat.
Welche Minderheitenrechnung ist nun anzusetzen? Die der Wahl oder die heutige?
Danke für die Antworten.
Gruß
klmei