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Gesamtbetriebsrat - Wie oft tagt ein GBR in der Regel?

G
Grübchen
Jan 2018 bearbeitet

Wie oft tagt ein Gbr in der Regel?? Ist der Gbr-Vorsitzende freigestellt?? Steht dem Gbr ein separates Büro, z.B. in der Zentralen Verwaltung zu??

Die Firma hat zur Zeit ca. 1000 MA und zwei Betriebsräte, es werden aber min. vier werden.

2.68207

Community-Antworten (7)

E
Erwin

22.02.2010 um 21:26 Uhr

Grübchen

Bist Du schon als Br gewählt, denn dieses wäre die Grundvoraussetzung um ggf. in den GBR entsandt werden zu können?

Man kann den Eindruck gewinnen als ob diese Fragen bzw. positive Antworten darauf die Entscheidungsgrundlage sind um zu kandidieren.

Eigentlich wird man ja gerne BR um den Koll. helfen zu können und nicht wegen:

Freistellung, eigenem Büro usw.

Also bei AN die aus diesen Gründen für die BR-Wahlen antreten sollte man es sich ganz genau überlegen, ob man diese wirklich wählen sollte!!!

PS: Man bekommt die meisten Fragen beantwortet, wenn man ganz einfach in Gesetz hinein schaut, also lesen.

Aber dafrü wird man halt nicht bezahlt und auch nicht freigestellt.

Aber es wird ja bestimmt andere Bewerber/ Kandidaten im Betrieb auch noch geben, dann besteht ja noch Hoffnung für die Kollegen.

G
Grübchen

22.02.2010 um 21:37 Uhr

Leider wurden meine Fragen falsch verstanden. Wir habe zwei BR und wollen den Gbr gründen, finden aber nicht viel konkretes in denn "Gesetzen", ich hatte mit praktischen Erfahrungstipps gerechnet und nicht in dieser abstoßenden Form. Wir sind ganz neu und brauchen keine Meinungen von " Klugsch.....", sondern gute Hilfestellung.

Danke

P
Peanuts

22.02.2010 um 21:39 Uhr

Wie oft tagt ein Gbr in der Regel??

1x pro Monat

Ist der Gbr-Vorsitzende freigestellt??

Es gibt keinen FreistellungsANSPRUCH gem. § 38 BetrVG. Weder für den GBR-Vorsitzenden noch für ein anderes GBR-Mitglied.

Steht dem Gbr ein separates Büro, z.B. in der Zentralen Verwaltung zu??

Ja.

G
Grübchen

22.02.2010 um 23:09 Uhr

Dann macht es also Sinn, einen freigestellten BRV in den Gbr zu entsenden,oder??

E
Erwin

22.02.2010 um 23:11 Uhr

Grübchen

Auch NEUE können (sollten) lesen § 47 BetrVG ff.

Falschverstehen kann man meistens nur wenn es falsch gesagt oder geschrieben wird.

Weiter, gerade NEU BRM/GBRM solten ander Probleme haben als vorrangig ansehen wir Fragen nach einem Büro und Freistellung.

Wie wäre es mit Fragen bezüglich von Probleme der Koll. oder der Aufgaben bzw. Zuständigkeit der GBR § 50 BetrVG

N
nicoline

23.02.2010 um 08:42 Uhr

erwin, ganz ehrlich, wie wäre es mit Antworten, die nicht immer wieder den Oberlehrer raushängen lassen? Es zwingt Dich doch niemand, hier zu schreiben. Deine Unterstellungen und Vermutungen sind echt grenzwertig!!!!

G
Grübchen

23.02.2010 um 19:33 Uhr

Danke nicoline

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