Erstellt am 22.02.2010 um 20:26 Uhr von erwin
Grübchen
Bist Du schon als Br gewählt, denn dieses wäre die Grundvoraussetzung um ggf. in den GBR entsandt werden zu können?
Man kann den Eindruck gewinnen als ob diese Fragen bzw. positive Antworten darauf die Entscheidungsgrundlage sind um zu kandidieren.
Eigentlich wird man ja gerne BR um den Koll. helfen zu können und nicht wegen:
Freistellung, eigenem Büro usw.
Also bei AN die aus diesen Gründen für die BR-Wahlen antreten sollte man es sich ganz genau überlegen, ob man diese wirklich wählen sollte!!!
PS: Man bekommt die meisten Fragen beantwortet, wenn man ganz einfach in Gesetz hinein schaut, also lesen.
Aber dafrü wird man halt nicht bezahlt und auch nicht freigestellt.
Aber es wird ja bestimmt andere Bewerber/ Kandidaten im Betrieb auch noch geben, dann besteht ja noch Hoffnung für die Kollegen.
Erstellt am 22.02.2010 um 20:37 Uhr von Grübchen
Leider wurden meine Fragen falsch verstanden. Wir habe zwei BR und wollen den Gbr gründen, finden aber nicht viel konkretes in denn "Gesetzen", ich hatte mit praktischen Erfahrungstipps gerechnet und nicht in dieser abstoßenden Form. Wir sind ganz neu und brauchen keine Meinungen von " Klugsch.....", sondern gute Hilfestellung.
Danke
Erstellt am 22.02.2010 um 20:39 Uhr von peanuts
Wie oft tagt ein Gbr in der Regel??
1x pro Monat
Ist der Gbr-Vorsitzende freigestellt??
Es gibt keinen FreistellungsANSPRUCH gem. § 38 BetrVG. Weder für den GBR-Vorsitzenden noch für ein anderes GBR-Mitglied.
Steht dem Gbr ein separates Büro, z.B. in der Zentralen Verwaltung zu??
Ja.
Erstellt am 22.02.2010 um 22:09 Uhr von Grübchen
Dann macht es also Sinn, einen freigestellten BRV in den Gbr zu entsenden,oder??
Erstellt am 22.02.2010 um 22:11 Uhr von erwin
Grübchen
Auch NEUE können (sollten) lesen § 47 BetrVG ff.
Falschverstehen kann man meistens nur wenn es falsch gesagt oder geschrieben wird.
Weiter, gerade NEU BRM/GBRM solten ander Probleme haben als vorrangig ansehen wir Fragen nach einem Büro und Freistellung.
Wie wäre es mit Fragen bezüglich von Probleme der Koll. oder der Aufgaben bzw. Zuständigkeit der GBR § 50 BetrVG
Erstellt am 23.02.2010 um 07:42 Uhr von nicoline
erwin, ganz ehrlich, wie wäre es mit Antworten, die nicht immer wieder den Oberlehrer raushängen lassen? Es zwingt Dich doch niemand, hier zu schreiben. Deine Unterstellungen und Vermutungen sind echt grenzwertig!!!!
Erstellt am 23.02.2010 um 18:33 Uhr von Grübchen