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Kann der BRat einem Mitglied des BRates eine Rüge erteilen?

C
chirsch
Feb 2021 bearbeitet

Hintergrund: BR Mitglied das die Corona virtuellen Sitzung missbraucht und zB aus der SBahn heraus (erst am Hintergrundgeräusch - Ansage , erkannt) an einer Sitzung teilnimmt.

530011

Community-Antworten (11)

C
Catweazle

11.02.2021 um 20:07 Uhr

Was für Folgen kann denn eine Rüge haben? Für den BR ist es eine gute Gelegenheit sich lächerlich zu machen.

C
celestro

11.02.2021 um 20:15 Uhr

offiziell, NEIN! Inoffiziell ... JA!

Eine Rüge ist nicht vorgesehen. Wenn man dem BRM aber klar macht, das man es rügt und bei einer weiteren derartigen Verfehlung ein Ausschlussverfahren gemäß §23 BetrVG einleiten wird, so würde ich das inoffiziell durchaus als "machbar" bezeichnen.

C
chirsch

11.02.2021 um 20:52 Uhr

Ok habe verstanden, also nichts rechtskräftiges als Rüge des Arbeitgebers. Wegen des "Lächelich" machens ist genau diese Frage aufgekommen,. ist da Fleisch am Knochen? DAnke

E
EDDFBR

12.02.2021 um 10:18 Uhr

Chirsch, der Arbeitgeber ist bei solchen internen Problemen außen vor.

Bezüglich der Teilnahme an einer virtuellen BR-Sitzung in einer S-Bahn ist der BRV (oder der jeweilige Sitzungsleiter) gefragt. Er muss das jeweilige BRM von der Sitzung ausschließen, wenn erkennbar ist, dass dieses die Vertraulichkeit der Sitzung nicht gewährleisten kann.

Bei uns ist bei virtuellen Sitzungen geregelt, dass die Teilnehmer vor Beginn dem Sitzungsleiter eine Vertraulichkeitserklärung vorlegen müssen. Erst dann dürfen sie online an der Sitzung teilnehmen.

G
ganther

12.02.2021 um 10:45 Uhr

Es gibt Gremien die dann einem BR wegen Verstoßes gegen die Vertraulichkeit ein Verfahren nach §23 BetrVG androhen. Rechtlich nicht belastbar aber halt ein Statement

B
BRHamburg

15.02.2021 um 10:14 Uhr

Also nur weil jemand in der S Bahn fährt, missbraucht er noch nicht eine Sitzung. Und auch die Vertraulichkeit ist nicht automatisch gefährdet, solange es eine Telefonkonferenz ist. Den das das BRM sich auch aktiv beteiligt hat steht in der Frage nicht. Wenn er also nur über Kopfhörer den Verlauf verfolgt hat, dürfte es schwer sein ihm etwas anzuhängen.

C
chirsch

15.02.2021 um 19:08 Uhr

Na ja, er beteiligte sich schon und wenn man die Ansgae dann hört, ist ja auch das Mikro auf. Vertraulichkeit sieht schon anders aus. Aber Danke für all die Ratschläge, hat mir zur Einschätzung geholfen.

R
Relfe

16.02.2021 um 13:39 Uhr

das Mikrofon trägt Informationen in den Chat hinein, das verletzt ja nicht die Vertraulichkeit. Erst wenn Informationen "rausgehen" über einen "öffentlichen" Lautsprecher ist die Vertraulichkeit verletzt. Achte mal darauf, ob Du über sein Mikrofon Informationen hörst die über den Lautsprecher rückgekoppelt worden sind, also Du über sein Mikrofon hörst was ein anderer Chatteilnehmer sagt. Wenn das so ist, dann benutzt er Lautsprecher oder den internen Lautsprecher und keine Kopfhörer und dann könntest Du auf die Verletzung der Vertraulichkeit hinweisen und ihn auffordern das zu unterlassen.

J
jimbob2019

19.02.2021 um 10:46 Uhr

Ähm mit der Vertraulichkeit ist dass so eine Sache. Solange es sich nicht um Betriebsgeheimnisse handelt, sollte man in Bezug auf Drohungen mit Ausschlussverfahren vorsichtig sein. Nicht immer sind Inhalte von Gesprächen des BR der Verschwiegendheitsregel unterlegen. Also vorsicht

C
celestro

19.02.2021 um 11:43 Uhr

"Nicht immer sind Inhalte von Gesprächen des BR der Verschwiegendheitsregel unterlegen. Also Vorsicht"

Das gilt allerdings nur gegenüber den Mitarbeitern und nicht gegenüber der Öffentlichkeit.

X
XYZ68

19.02.2021 um 12:46 Uhr

BR-Sitzungen, auch virtuell, sind nicht öffentlich. Für unsere virtuellen Sitzungen haben wir ein Formschreiben bekommen, in den dies nochmals erklärt wird und haben dies auch unserem Vorsitzenden unterschrieben zurückgesendet. Außerdem versichern wir bei jeder Sitzung per Mail, dass wir die Nichtöffentlichkeit waren und uns allein oder nur mit anderen BR-Mitgliedern im Raum befinden.

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